Startseite Archiv Bericht vom 28. November 2013

Finanzausgleich

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Die Ausschüsse für „Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit“ und „Finanzen“ hatten sich mit dem Entwurf des Kirchensenats zu einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) beschäftigt. Der Entwurf wollte die Eigenart der Selbstverwaltung kirchlicher Körperschaften deutlicher herausarbeiten und die Verknüpfung von der Visitationen und Planung in den Kirchenkreisen betonen. Darüber hinaus sollte der Einstieg ins Gebäudemanagement ermöglicht und die Konzeptarbeit der Kirchenkreise durch eine Vorlagepflicht mit evtl. Auflagen intensiviert werden.

Die Ausschüsse schlugen aufgrund ihrer Beratungen im 3. Änderungsgesetz zum FAG (§2 Abs 4) eine Präzisierung des Begriffes „angemessene Beteiligung am kirchlichen Abgabenaufkommen“ vor. Wichtige Grundgedanken des kirchlichen Verfassungsrechts aufgreifend formulierten sie: “solidarisch, proportional und dem gemeinsamen Ziel entsprechend amkirchlichen Abgabenaufkommen zu beteiligen…“.

Den Änderungsantrag am Entwurf des 3. Änderungsgesetzes brachte der Vorsitzende des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit Dr. Fritz Hasselhorn, Grafschaft Diepholz, in die Synode ein. Er dankte zuvor den Synodalen Tödter und Pannes sowie Oberlandeskirchenrat Dr. Mainusch für „den großen Wurf des Finanzausgleichsgesetzes“.

Gerhard Toedter, Lüneburg, Vorsitzender des Finanzausschusses, schloss sich den Ausführungen Hasselhorns ausdrücklich an und unterstützte dessen Antrag, mit der genannten Änderung in die 1. und 2. Lesung des 3. Änderungsgesetzes zum FAG einzutreten.