Bischofsrat

Über alle Fragen, die das kirchliche Leben betreffen, berät der Bischofsrat in regelmäßigen Sitzungen. Er setzt sich zusammen aus den Landessuperintendenten und den Landessuperintendentinnen unter dem Vorsitz des Landesbischofs.

Zu beteiligen ist der Bischofsrat, wenn Agenden, Gesangbücher und Katechismen eingeführt, geändert, zum Gebrauch empfohlen oder freigegeben werden.

Beratend wirkt er mit

  • bei der Aufstellung und Änderung von Ausbildungsplänen für die Vorbereitung auf das Amt des Pfarrers,
  • bei der Besetzung der Superintendenturstellen und solcher Pfarrstellen, die nicht durch Pfarrwahl oder Patronat besetzt werden,
  • bei der Ernennung der Studiendirektoren an Predigerseminaren und des Rektors der Theologischen Akademie,
  • bei der Berufung der Pfarrer der Landeskirche mit besonderem Auftrag.

Der Zustimmung des Bischofsrates bedürfen Dienstanweisungen für Superintendenten und Superintendentinnen.

Der Bischofsrat entsendet ein Mitglied in den Kirchensenat.

Die Landessuperintendenten und Landessuperintendentinnen haben jeweils die geistliche Leitung und Aufsicht in einem Sprengel. Sie werden vom Kirchensenat mit der Zustimmung des Landesbischofs oder der Landesbischöfin ernannt.

  • Sie ordinieren Pastoren oder Pastorinnen
  • Sie weihen Kirchen und Kapellen ein.
  • Sie haben das Recht, in allen Kirchen ihres Sprengels zu predigen.
  • Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderen auch, den theologischen Nachwuchs zu fördern und im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung bei dessen Ausbildung und Prüfung mitzuwirken.
 

Die Mitglieder des Bischofsrates

Landessuperintendent
Dr. Hans Christian Brandy

Tel.: 04141 62121

Landessuperintendent
Dr. Detlef Klahr

Tel.: 04921 587 245-0

Landessuperintendent
Dr. Burghard Krause

Tel.: 0541 45210

Landessuperintendent
Dieter Rathing

Tel.: 04131 401025

Landessuperintendentin
Dr. Ingrid Spieckermann

Tel.: 0511 833119