Startseite Archiv Nachricht vom 10. September 2018

Landesbischof Meister gegen Widerspruchsregelung bei Organspende

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Hannover. Landesbischof Ralf Meister lehnt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchsregelung bei der Organspende ab. "Bei einer Organentnahme muss ich selbst zu Lebzeiten aktiv Ja sagen", betonte Meister am Sonntag in einer Radiosendung von NDR1 Niedersachsen und am Montag in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ). Die Frage der Organspende sei höchst persönlich und emotional. Deshalb sei aus seiner Sicht eine Widerspruchslösung falsch.

Bei einer solchen Regelung ist es Ärzten im Grundsatz erlaubt, hirntoten Patienten Organe zu entnehmen, außer wenn diese dem Eingriff zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen haben. Meister sagte, die Entscheidung in dieser Sache reiche bis in die tiefsten Schichten der Seele hinein und könne Angst auslösen. Es stellten sich Fragen nach Tod und Sterben, nach der Verlässlichkeit der Ärzte und nach der Menschenwürde auch im Zustand des Komas.

"Ich allein muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen frei entscheiden, ob Organe und Gewebe entnommen werden", sagte der Landesbischof. Er selbst habe sich bewusst für eine mögliche Organspende entschieden und seine Bereitschaft dazu in einem Organspendeausweis festgehalten.

In Deutschland gilt bei der Organspende zurzeit eine Entscheidungsregelung. Danach muss jeder selbst zu Lebzeiten seine Zustimmung zu einer Organentnahme im Falle des Hirntodes geben. Zudem werden die Bürger immer wieder mit dieser Frage konfrontiert. Gesundheitsminister Spahn hatte davon abweichend die Widerspruchslösung vorgeschlagen, damit die Zahl der gespendeten Organe steigt. In Deutschland warten rund 10.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Demgegenüber standen im vergangenen Jahr rund 800 Spender.

epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen