Startseite Archiv Nachricht vom 25. September 2018

Umgang mit populistischen Positionen

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Hannover. Die Mitgliedschaft in einer rechts- oder linkspopulistischen Partei ist nach Auffassung der hannoverschen Landeskirche kein Ausschlusskriterium für die Wahl in ein kirchliches Ehrenamt. Im Vorfeld der Kirchenvorstandswahlen im März 2018 hätten immer mehr Gemeinden angefragt, ob vor allem eine Mitgliedschaft in einer rechtspopulistischen Partei gegen eine Wahl in kirchliche Ämter spreche, sagte Kirchensprecher Johannes Neukirch. Dazu hat die hannoversche Landeskirche jetzt ein Papier "Zum Umgang mit populistischen Positionen" an ihre 1.300 Kirchengemeinden herausgegeben.


In dem Schriftstück heißt es, allein die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Partei reiche nicht aus, "um jemanden für nicht wählbar zu erklären". Wenn sich jemand allerdings "menschenverachtend, ausgrenzend, rassistisch, juden- oder islamfeindlich äußert, sich gegen die ungestörte Religionsausübung ausspricht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt", sei die Wählbarkeit zu prüfen.

Kirchenvorstände werden in dem Papier darum gebeten, sich präventiv mit rechtsextremen Positionen auseinanderzusetzen. Die Ängste und Zweifel von Menschen, die mit solchen Inhalten sympathisierten, sollten ernstgenommen werden. Gleichzeitig müsse aber offen benannt werden, "warum solche Positionen grundlegenden kirchlichen Überzeugungen widersprechen", heißt es. Die Landeskirche bekenne sich zur demokratischen Grundordnung und könne nicht akzeptieren, wenn diese gefährdet werde. Wenn es zu rassistischen oder menschenverachtenden Äußerungen sowie zum Aufruf zu Gewalt oder zu Hassparolen komme "sollte einem Diskurs von kirchlicher Seite kein öffentlicher Raum gegeben werden".

Nach biblischem Verständnis seien alle Menschen von Gott nach seinem Bilde geschaffen worden. Das bedeute, die unveräußerlichen Menschenrechte gälten für alle Menschen in gleicher Weise und seien im Grundgesetz formuliert. In dem Gebot "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst" werde deutlich, dass alle Menschen gemeint seien und dazu auch der besondere Schutz von Flüchtlingen und Fremden gehöre.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen