Startseite Archiv Nachricht vom 18. April 2015

Landesbischof befürwortet Prozess gegen 93-jährigen früheren SS-Mann

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Von Dienstag an muss sich vor dem Landgericht Lüneburg der 93-jährige frühere SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Massenmord verantworten. Er war 1944 als Buchhalter in Auschwitz eingesetzt. Doch zu dem Prozess gehen die Meinungen auseinander.

Lüneburg/Hannover (epd). Der evangelische Landesbischof Ralf Meister aus Hannover befürwortet den Prozess gegen einen 93-jährigen früheren SS-Mann, der am Dienstag vor dem Landgericht Lüneburg beginnt. "Es ist notwendig diesen Prozess zu führen, ohne Zweifel", sagte er am Sonntag dem Radiosender NDR1 Niedersachsen. Unterdessen berichtete das Magazin "Der Spiegel", die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main habe es anders als die Staatsanwaltschaft Hannover vor zwei Jahren abgelehnt, die Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer wieder aufzunehmen.

Vor dem Landgericht muss sich ab Dienstag der heute 93-jährige Oskar Gröning verantworten, der im Vernichtungslager Auschwitz von der SS als Buchhalter eingesetzt war. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihm vor, im Frühjahr 1944 Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen geleistet zu haben. Gröning war im KZ für das Gepäck der verschleppten Menschen auf der Bahnrampe mit zuständig und verbuchte das Geld, das sie bei sich hatten.

Meister sagte, die rechtliche Verfolgung von Mord und von Staatsverbrechen im Nationalsozialismus dürfe nicht vom Alter eines mutmaßlichen Täters abhängig gemacht werden: "Mord verjährt nicht." Es gehöre zu den Aufgaben eines Strafprozesses, die äußeren Umstände eines Angeklagten zu bedenken, seinen Gesundheitszustand und auch sein Alter. Allerdings dürften die Rechtsfragen nicht aus Mitgefühl übergangen werden. Die Gesellschaft müsse sich weiter damit auseinandersetzen, was es bedeute, Unrecht im Auftrag eines Staates zu tun.

Wie der "Spiegel" am Wochenende in Hamburg berichtete, wollten die Frankfurter Staatsanwälte im Januar 2013 nicht gegen den SS-Mann vorgehen, der heute in der Lüneburger Heide lebt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte bereits 1985 ein Ermittlungsverfahren gegen Gröning eingestellt. Zur Begründung hieß es damals, die "Kausalität seiner Tätigkeit" sei "für den Erfolg der Vernichtungsaktion" nicht gegeben gewesen. Gröning habe lediglich in der Lagerverwaltung gearbeitet, der Massenmord im Konzentrationslager könne ihm nicht zur Last gelegt werden.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hingegen argumentiert, Gröning habe in Auschwitz den reibungslosen Ablauf der Tötungsmaschinerie gewährleistet. Er habe Spuren der Massentötung verwischt, indem er half, Gepäck wegzuschaffen. Nach Angaben seines Anwaltes will sich Gröning vor Gericht zu den Vorwürfen äußern. In dem Verfahren treten 67 Nebenkläger auf, unter anderem aus den USA, Kanada, Ungarn oder Israel.

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