Startseite Archiv Nachricht vom 31. Mai 2018

23. Was wird aus dem Reformationstag?

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Der Tag der Reformation ist ein Tag für Toleranz und das Miteinander der Religionen. Er wird, mit oder ohne gesetzliche Regelung als staatlicher Feiertag, ein Tag, dem wir als evangelische Kirche nach den vergangenen Jahren der Reformationsdekade und dem fulminanten Jahr 2017 eine neue Kontur geben müssen.

Niemals zuvor hat ein evangelischer Feiertag eine solche gesamtgesellschaftliche Wirkung entfaltet wie im vergangenen Jahr. Daraus ergibt sich eine große Verantwortung für die zukünftige Gestaltung. Wenige Punkte für die Zukunft will ich nennen:

  1. Ob ein neuer gesetzlicher Feiertag ein säkulares Ereignis begeht oder einen religiösen Feiertag zum gesetzlichen Feiertag erhebt, ist Sache des Gesetzgebers. Alle Feiertagsgesetze der Bundesländer ermöglichen es in Übereinstimmung mit dem Neutralitäts- und Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, religiöse Feiertage als gesetzliche Feiertage für das ganze Bundesland zu bestimmen und damit zwangsläufig eine einzige Religion bzw. eine Konfession im Speziellen zu bedenken.
    Damit ergreift der Staat aber in keiner Weise Partei für die betreffende Religion/Konfession, wie das derzeit bei der Frage religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen diskutiert wird, sondern achtet in besonderer Weise die zahlenmäßige Verbreitung der Religionsgemeinschaft, die historische Bedeutung des erinnerten Ereignisses und seine aktuelle Wirkung in der gesamten Gesellschaft in dem Bundesland.
    Ob es in der heutigen pluralen Zeit überhaupt noch religiöse Feiertage geben kann, ist eine grundsätzliche Frage, die politisch diskutiert werden muss: In einem Land wie Niedersachsen mit Evangelischen als größter Religionsgemeinschaft, mit einer Geschichte, die wie alle norddeutschen Länder von der Reformation stark geprägt ist, und mit evangelischen Kirchen, die sich aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft einbringen, wäre ein evangelischer Feiertag unseres Erachtens aber auch für Nicht-Evangelische sinnstiftend zu begründen.
     
  2. Die Feier des Reformationstages ist und wird keine Martin-Luther- Gedenkfeier! Das wird sie auch nicht durch die fortdauernde Wiederholung von jüdischer Seite. Unstrittig ist, dass es eine kritische Auseinandersetzung mit dem Antijudaismus Martin Luthers in den vergangenen Jahren mit eindeutigen Stellungnahmen der EKD gegeben hat. Das wird fortgesetzt. Zudem ist die Hannoversche Kirche Ideengeberin und am stärksten finanziell beteiligt bei der Einrichtung einer Stiftungsprofessur für einen jüdischen Hochschullehrer am Institut Kirche und Judentum in Berlin.
  3. Der Tag der Reformation ist ein Tag, der einen toleranten und dialogischen Umgang der Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen untereinander fördern will. Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen stehen aufgrund ihres je eigenen Wahrheitsanspruchs grundsätzlich in Spannung miteinander. Deshalb braucht es Zeitpunkte und Räume, an denen dieses Spannungsverhältnis nicht nur diskutiert, sondern punktuell überwunden werden kann.
    Wie das geht, haben die vergangenen Jahre eindrücklich gezeigt. Bei aller Wertschätzung für die Unterstützung für einen evangelischen Feiertag von Seiten der katholischen Kirche verwundert es, wie sie sich dezidiert gegen den Reformationstag ausspricht. Wenn in einer Stellungnahme jetzt beim 31.10.1517 von einem Rückgriff auf Kirchenspaltung zu hören ist, frage ich mich, wo die Voten von Bischof Bode bleiben, der im vergangenen Jahr vor unserer Synode von „unserer Reformation“ gesprochen hat. Wo bleibt die katholische Auseinandersetzung mit dem Wort Kardinal Kaspers in Wittenberg 2017, dass dieses Reformationsgedenken ein Kairos (ein ganz besonderer Zeitpunkt) für die Ökumene sei. Ich erinnere gern, wie der neue Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer uns in Rom begeistert von seiner Predigt zum Reformationsgedenken im Oktober 2017 in der deutsch-sprachigen evangelischen Kirche in Rom
    erzählte.
  4. Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht die wechselseitige Akzeptanz von säkular verfasstem Staat und seiner Bürgerinnen und Bürger, die religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen besitzen. Der Reformationstag bietet Anlass, sich genau über dieses Verhältnis immer wieder neu zu verständigen. Die Säkularität des Staates ist von den Bürgerinnen und Bürgern zu bejahen, und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen seiner Bürgerinnen und Bürger sind durch den Staat zu schützen. Dies ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, dem ein Feiertag in besonderer Weise dienen will. Die Tatsache, dass die Einführung des Tages der Reformation als gesetzlicher Feiertag von Seiten der Politik in die gesellschaftliche Diskussion eingebracht wurde, zeigt, dass „die Politik“ sehr bewusst nach einem Tag sucht, der demg esellschaftlichen Zusammenhalt dienen kann und dafür wesentliche Themen in sich trägt. Es war eine politische Initiative, die im November 2013 vom damaligen Landtagspräsidenten Bernd Busemann in Gang gebracht worden war. Von beiden Parteien, die jetzt die Landesregierung bilden, ist sie neu 2017 öffentlich benannt worden.
  5. Ein gesetzlicher Feiertag braucht eine breite inhaltliche Grundlage, und er braucht Institutionen, die ihn verantwortlich gestalten. Wer trägt einen neuen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen? Auch diese Frage darf man stellen. Wenn die größte Religionsgemeinschaft mit mehr als 3,5 Millionen Mitgliedern in Niedersachen dafür bereitsteht, ist garantiert, dass es eine Bewegung wird, die breit getragen ist. Zudem wird es ein Tag, der weltoffen, interreligiös und ökumenisch über die Zukunft unserer Gesellschaft nachdenkt. Vermutlich wird es an mehr als 1000 Orten am 31.10. Begegnungs-Anlässe dazu geben.

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