Fahnen vor der Marktkirche Hannover

Bild: Jens Schulze

Ämter für Bau- und Kunstpflege

Die Ämter für Bau- und Kunstpflege sind dem Landeskirchenamt unmittelbar angegliederte Dienststellen. Die Ämter beraten die kirchlichen Körperschaften in Angelegenheiten der Bau-, Kunst- und Denkmalpflege und betreuen Baumaßnahmen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.

Beratungsaufgaben

  • Beratung in Angelegenheiten der Bau-, Kunst- und Denkmalpflege bei gottesdienstlichen Gebäuden und Räumen, sowie bei Pfarr- und Gemeindehäusern
  • Beratung in Angelegenheiten der Bauleitplanung
  • Beratung bei der Auswahl von Architekten und Ingenieuren, bei der Abfassung von Architekten- und Ingenieurverträgen und bei der Abnahme von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • fachtechnische Prüfung der Honorarrechnungen von Architekten und Ingenieuren
  • baufachliche und denkmalpflegerische Stellungnahmen
  • Durchführung von Baubegehungen
  • Fortbildung der ehrenamtlichen Baubeauftragten der Kirchengemeinden
  • Mitwirkung beim Erwerb und bei Veräußerung von Ausstattungsgegenständen, die geschichtlichen, Kunst- oder Denkmalwert besitzen (in Zusammenarbeit mit dem Kunstreferat)

Betreuungsaufgaben

  • Erbringen der erforderlichen Architektenleistungen einschl. der notwendigen denkmalpflegerischen Bewertungen bei Baumaßnahmen an gottesdienstlichen Gebäuden und Räumen sowie Pfarr- und Gemeindehäusern (für die kirchlichen Körperschaften kostenlos, jedoch nach Kapazität)
  • Vorbereitung, Planung, Überwachung und Betreuung der Restaurierung von Ausstattungsgegenständen, Orgelprospekten und -gehäusen
    (in Zusammenarbeit mit dem Kunstreferat)