Doppik Der transparenten Darstellung der Vermögenssituation der Landeskirche und der Frage, wie die vorhandenen Mittel eingesetzt werden, kommt eine immer stärkere Bedeutung zu. Mehr erfahren
Haushaltsentwicklung Im Haushalt sind die landeskirchlichen Erträge und die landeskirchlichen Aufwendungen verbucht. Kirchenkreise und Kirchengemeinden verfügen über eigene selbständige Haushalte. Mehr erfahren
Kirchensteuer Kirchensteuer ist eine Steuer im Sinne des staatlichen Rechts. Sie wird von den Kirchenmitgliedern mit dem Lohnsteuerabzug bzw. mit der Veranlagung der Einkommensteuer erhoben. Mehr erfahren
Staatsleistungen Die Staatsleistungen an die Landeskirche Hannovers betragen gegenwärtig jährlich rund 20 Millionen Euro. Rechtsgrundlage der Leistung ist Art. 16 Abs. 1 des Loccumer Vertrages. Mehr erfahren