Ausgangspunkte des landeskirchlichen Schutzkonzepts

In den Berichtszeitraum fällt der Beginn der öffentlichen Diskussion über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Institutionen im Jahr 2010.
Diese Diskussion hatte auch vielfältige Rückwirkungen auf die Landeskirche und hat die Fortentwicklung des Konzepts zum Schutz vor sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende unserer Kirche entscheidend befördert. Schritt für Schritt sind einzelne Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen sexualisierter Gewalt zu dem Konzept zusammengewachsen, wie es heute besteht.
Das Grundgerüst dieses Konzepts bestand allerdings schon vor 2010. Im Jahr 2005 hatte das Landeskirchenamt eine erste Broschüre mit „Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch“ veröffentlicht. Diese Broschüre zeigte u.a. Interventionsmöglichkeiten für den Fall eines Verdachts auf und stellte damit eine erste Orientierung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt für die Arbeit in Kirchengemeinden und Einrichtungen dar.
Seit 2003 gibt es außerdem den landeskirchlichen Krisenplan, der bei schwerwiegenden Amtspflichtverletzungen, insbesondere in Fällen sexualisierter Gewalt, ein koordiniertes und zügiges Handeln aller Beteiligten gewährleisten soll. Null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz bei der Aufarbeitung sind von Beginn an die Leitprinzipien dieses Krisenplans:
- Anschuldigungen und Verdachtsmomenten ist unverzüglich und konsequent nachzugehen.
- Die Verhinderung weiterer Übergriffe hat oberste Priorität.
- Den Betroffenen, bei Bedarf auch den Verdächtigen wird Hilfe und seelsorglicher Beistand angeboten.
- Die Landeskirche arbeitet eng mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
- Die Öffentlichkeit wird informiert, wenn dies nicht Aufgabe der Staatsan- waltschaft ist und soweit es ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten der beteiligten Personen möglich ist.