Im Bereich der Intervention steht zum einen eine Fortentwicklung des landeskirchlichen Krisenplans für Fälle von Pflichtverletzungen durch Mitarbeitende an.
Vor allem ist es erforderlich, die Regelungen über die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden an die Vorgaben anzupassen, die der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" der Bundesregierung in seinen Leitlinien für die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden formuliert hat.
Der Krisenplan geht zurzeit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft bei Fällen, in denen sie noch nicht ermittelt, parallel zur Einleitung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen eingeschaltet wird. Die Leitlinien des Runden Tisches betonen demgegenüber die Notwendigkeit, der Staatsanwaltschaft den zeitlichen Vortritt zu lassen und insbesondere eine Befragung von Opfern oder Maßnahmen, die Tatverdächtige zu warnen geeignet sind, zu unterlassen.
Wegen der notwendigen Anpassungen soll das Gespräch mit den niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften in Celle, Braunschweig und Oldenburg gesucht werden.
Zum anderen ist im Bereich der Intervention geplant, in Anknüpfung an Vorlagen der EKD Hinweise für die Aufarbeitung von Erfahrungen sexualisierter Gewalt in betroffenen Kirchengemeinden und Einrichtungen zu entwickeln und auf der Ebene der Landeskirche ein Team geeigneter Personen zusammenzustellen, die im Bedarfsfall für eine Unterstützung zur Verfügung stehen.