Kirchengemeindeordnung Die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Gemeindeglieder, das Pfarramt, den Kirchenvorstand, die Gemeindeversammlung und den Gemeindebeirat bilden den Kern der Regelungen. Mehr erfahren
Bildung der Kirchenvorstände Alle sechs 6 Jahre werden zum 1. Juni die Kirchen- und kapellenvorstände in den Kirchengemeinden der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers neu gewählt. Mehr erfahren
Patronate Das Patronat ist eine Institution auch in der evangelischen Kirche, die bis in die vorreformatorische Zeit zurückreicht. Es steht für alle Rechte und Pflichten, die einer Person gegenüber einer Kirchengemeinde zustehen. Mehr erfahren