Die Gesamtergebnisrechnung 2019 weist im ordentlichen Jahresergebnis Erträge in Höhe von 669,8 Millionen Euro aus. Die Aufwendungen betragen 662,7 Millionen Euro und kommen mit rd. 480 Millionen Euro oder 73 Prozent direkt den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zugute. Daraus ergibt sich im Haushaltsjahr 2019 als Jahresergebnis aus ordentlicher Tätigkeit ein Überschuss von 7,1 Millionen Euro.
Die Erträge aus Kirchensteuern betrugen 611,8 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 594,9 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung von 16,9 Millionen Euro oder knapp
3 Prozent, die vor allem auf die gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage
in Niedersachsen im Jahr 2019 zurückgeht.
Obwohl sich die Kirchensteuererträge in den letzten Jahren positiv entwickelt haben, kann diese Entwicklung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kirchensteuerentwicklung der letzten 25 Jahre deutlich hinter der Inflationsentwicklung zurückbleibt. So beträgt der Realverlust in den Jahren 1992 bis 2016 rd. 20 Prozent, was in diesem Zeitraum zu Haushaltsdefiziten von über 300 Millionen Euro führte.
Die gesamten Personalaufwendungen im landeskirchlichen Haushalt betragen 267,4 Millionen Euro und liegen mit ca. 45 Millionen Euro oder 15 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der Grund sind zusätzliche Beihilferückstellungen im Jahr 2018, die nach einem versicherungsmathematischen Gutachten zu bilden waren.
Die Zuweisungen in Höhe von 282,8 Millionen Euro fließen in die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, damit diese ihre kirchlichen Aufgaben erfüllen können. In diesem Betrag sind zusätzlich 2 Millionen Euro für die Flüchtlingsarbeit der Kirchenkreise und Kirchengemeinden enthalten, mit denen z. B. Kurse für Deutschunterricht, Fortbildung von Ehrenamtlichen oder die Begleitung von Flüchtlingsfamilien unterstützt werden.
Die Abschreibungen betragen 2,3 Millionen Euro und sind damit 0,2 Millionen Euro höher als im Vorjahr.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragen 32,5 Millionen Euro. In diesem Betrag sind rund 24 Mio. Euro Verwaltungskosten enthalten, die das Land Niedersachsen für die Kirchensteuerverwaltung erhält. Nach Art. 13 Abs. 1 Loccumer Vertrag erhält das Land Niedersachsen 4 Prozent der Kirchensteuereinnahmen als Entschädigung für die Verwaltungshilfe.
Aus dem Finanzausgleichsgesetz der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannovers