Die Gesamtergebnisrechnung 2018 weist im ordentlichen Jahresergebnis Erträge in Höhe von 652,8 Millionen Euro aus. Die Aufwendungen betragen 675,9 Millionen Euro und kommen mit rd. 490 Millionen Euro oder 75 Prozent direkt den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zugute.
Daraus ergibt sich im Haushaltsjahr 2018 als Jahresergebnis aus ordentlicher Tätigkeit ein Verlust von 23,1 Millionen Euro. Die Erträge aus Kirchensteuern betrugen 594,9 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 566,5 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung von 28,4 Millionen Euro oder knapp 5 Prozent, die vor allem auf die gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Niedersachsen zurückgeht.
Obwohl sich die Kirchensteuererträge in den letzten Jahren positiv entwickelt haben, kann diese Entwicklung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kirchensteuerentwicklung der letzten 25 Jahre deutlich hinter der Inflationsentwicklung zurückbleibt. So beträgt der Realverlust in den Jahren 1992 bis 2016 rd. 20 Prozent, was in diesem Zeitraum zu Haushaltsdefiziten von über 300 Millionen Euro führte.
Die gesamten Personalaufwendungen im landeskirchlichen Haushalt betragen 313,3 Millionen Euro und liegen mit ca. 98 Millionen Euro oder 31 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Steigerung geht vor allem auf zusätzliche Beihilfe-Rückstellungen in Höhe von rd. 90 Millionen Euro zurück, die nach dem versicherungsmathematischen Gutachten zu bilden waren. Die Zuweisungen in Höhe von 260,2 Millionen Euro fließen in die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, damit diese ihre kirchlichen Aufgaben erfüllen können.
In diesem Betrag sind ebenso wie schon im Vorjahr zusätzlich 3 Millionen Euro für die Flüchtlingsarbeit der Kirchenkreise und Kirchengemeinden enthalten, mit denen z. B. Kurse für Deutschunterricht, Fortbildung von Ehrenamtlichen oder die Begleitung von Flüchtlingsfamilien unterstützt werden. Die Abschreibungen betragen 2,1 Millionen Euro und sind damit 0,3 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragen 29,2 Millionen Euro. In diesem Betrag sind knapp 24 Millionen Euro Verwaltungskosten enthalten, die das Land Niedersachsen für die Kirchensteuerverwaltung erhält. Nach Art. 13 Abs. 1 Loccumer Vertrag erhält das Land Niedersachsen 4 Prozent der Kirchensteuereinnahmen als Entschädigung für die Verwaltungshilfe. Im Vergleich zum Vorjahr gehen die ordentlichen Aufwendungen um gut 140 Millionen Euro zurück. Diese Veränderung beruht auf einer besonderen Belastung durch Vorsorgeaufwendungen im Vorjahr.
Aus dem Finanzausgleichsgesetz der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannovers