Die Gesamtergebnisrechnung 2017 weist im ordentlichen Jahresergebnis Erträge in Höhe von 629,2 Millionen Euro aus. Die Aufwendungen betragen 714,4 Millionen Euro und kommen mit 535,8 Millionen Euro oder 75 Prozent direkt den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zugute. Daraus ergibt sich im Haushaltsjahr 2017 als Jahresergebnis aus ordentlicher Tätigkeit ein Velust von 85,2 Millionen Euro. Die Erträge aus Kirchensteuern betrugen 566,5 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 542,2 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung von 24,3 Millionen Euro oder 4,5 Prozent. Hierin sind Kirchensteuer-Nachzahlungen aus dem Jahr 2013 in Höhe von 6,7 Millionen Euro enthalten. Bereinigt um diese Nachzahlung betrug die Kirchensteuersteigerung im Berichtsjahr rund 3,2 Prozent. Sie entspricht der guten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Niedersachsen. Obwohl sich die Kirchensteuererträge in den letzten Jahren positiv entwickelt haben, kann diese Entwicklung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kirchensteuerentwicklung der letzten 25 Jahre deutlich hinter der Inflationsentwicklung zurückbleibt. So beträgt der Realverlust in den Jahren 1992 bis 2016 rund 20 Prozent, was in diesem Zeitraum zu Haushaltsdefiziten von über 300 Millionen Euro führte. Die gesamten Personalaufwendungen im landeskirchlichen Haushalt betragen 215,2 Millionen Euro und liegen mit ca. 13 Millionen Euro oder 6 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Zuweisungen in Höhe von 250 Millionen Euro fließen in die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, damit diese ihre kirchlichen Aufgaben erfüllen können. In diesem Betrag sind ebenso wie schon im Vorjahr zusätzlich 3 Millionen Euro für die Flüchtlingsarbeit der Kirchenkreise und Kirchengemeinden enthalten, mit denen z. B. Kurse für Deutschunterricht, Fortbildung von Ehrenamtlichen oder die Begleitung von Flüchtlingsfamilien unterstützt werden. Die Abschreibungen betragen 2,4 Millionen Euro und sind damit knapp 5 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr. Der Vorjahreswert geht auf einen Sondereffekt zurück. Nach der Entscheidung der Landessynode war im Vorjahr ein Darlehen in Höhe von 5 Millionen Euro gegenüber einer großen diakonischen Einrichtung in einen Zuschuss umzuwandeln. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragen 172,9 Millionen Euro und enthalten eine weitere Rückstellung für Beihilfeleistungen in Höhe von 146,5 Millionen Euro für pensionierte öffentlich-rechtliche Beschäftigte.