2015 war ein Planungsjahr
Für die einen war es ein Papiertiger, für die anderen eine Zukunftsvision. Im zweiten Halbjahr 2015 wurden in fast allen Kirchenkreistagen (den „Parlamenten der Kirchenkreise“) die „Konzepte für die Gestaltung kirchlichen Lebens in den Jahren 2017 bis 2022“ beraten und beschlossen. Manche Grundstandards sind kurz gefasst, andere umfassen hundert Seiten und mehr. Sie geben Antwort auf die Frage: Welche Ziele setzen sich die einzelnen Kirchenkreise für den nächsten Planungszeitraum von sechs Jahren? Die Konzepte beruhen auf den landeskirchlichen „Grundstandards des kirchlichen Lebens“.
Sie beschreiben gleichsam eine Tagesordnung, innerhalb derer die Kirchenkreise jeweils ihre eigenen Schwerpunkte setzen. Die Grundstandards umfassen insgesamt sieben Handlungsfelder. Unter der Überschrift Verkündigung, Gottesdienst und Seelsorge geht es zum Beispiel um den Erhalt der Gottesdienste in ländlichen Kirchen, um zielgruppenorientierte Gottesdienstformen und Lektoren- und Prädikantenarbeit. Ebenso wichtig ist das Feld Kirchenmusik und kirchliche Kulturarbeit. Wie steht es um Chöre und Posaunenchöre, Kantorenstellen und Organistendienste sowie um Popular- bzw. Gospelmusik? Unter dem Handlungsfeld Kirchliche Bildungsarbeit steht die Zukunft der Konfirmandenarbeit im Mittelpunkt, außerdem geht es um Bildungsangebote, um die Zusammenarbeit mit Schulen sowie um Ausstellungen und Kunstprojekte in Kirchen. Schließlich folgt die Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen: Wo existieren eigene Jugendkirchen? Welche Freizeiten sind im Angebot?
Wird in der Fläche noch regelmäßig Kindergottesdienst angeboten? Ein weiteres Handlungsfeld ist die Diakonie. Kirchenkreissozialarbeit leistet Schuldner- und Sozialberatung, hinzu kommen z.B. Hospizarbeit, Flüchtlingshilfe und Besuchsdienstarbeit.
Auch die Arbeit der Kindertagesstätten gehört in diesen diakonischen Auftrag. Schließlich greift ein Handlungsfeld das Thema Leitung des Kirchenkreises auf: Wie kann Kirchenleitung bis ins Jahr 2022 aussehen? Welche Rolle können Jahres- oder Perspektivgespräche in der Mitarbeiterschaft haben? Wo ist Öffentlichkeitsarbeit zu stärken? Als letztes der sieben Handlungsfelder kommen die Kirchenämter ins Spiel. Unter der Überschrift Verwaltung im Kirchenkreis geht es um Herausforderungen wie Fusionen von Kirchenkreisämtern oder die Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung). Bereits im Jahr 2007 wurden erstmals Konzepte entwickelt. Auf ihrer Grundlage entstanden schließlich die Beschlussvorlagen für die aktuelle Stellen- und Finanzplanung. Vielerorts konnten nun auch die neu erarbeiteten Konzepte gemeinsam mit dem Stellenplan und der Finanzplanung für die Jahre 2017-2022 im Herbst beraten und beschlossen und bis Jahresende 2015 dem Landeskirchenamt vorgelegt werden.
Dieses Vorgehen sieht das Finanzausgleichsgesetz der Landeskirche vor. Es bindet die Genehmigung des Stellenrahmenplans an entsprechende Planungen in 48 Kirchenkreisen zwischen Aurich und Göttingen. Denn Zukunftsplanung soll keine Ausnahme sein, sondern zur Normalität gehören.