Finanzen und Statistiken

2015 war ein Planungsjahr

Für die einen war es ein Papiertiger, für die anderen eine Zukunftsvision. Im zweiten Halbjahr 2015 wurden in fast allen Kirchenkreistagen (den „Parlamenten der Kirchenkreise“) die „Konzepte für die Gestaltung kirchlichen Lebens in den Jahren 2017 bis 2022“ beraten und beschlossen. Manche Grundstandards sind kurz gefasst, andere umfassen hundert Seiten und mehr. Sie geben Antwort auf die Frage: Welche Ziele setzen sich die einzelnen Kirchenkreise für den nächsten Planungszeitraum von sechs Jahren? Die Konzepte beruhen auf den landeskirchlichen „Grundstandards des kirchlichen Lebens“.

Sie beschreiben gleichsam eine Tagesordnung, innerhalb derer die Kirchenkreise jeweils ihre eigenen Schwerpunkte setzen. Die Grundstandards umfassen insgesamt sieben Handlungsfelder. Unter der Überschrift Verkündigung, Gottesdienst und Seelsorge geht es zum Beispiel um den Erhalt der Gottesdienste in ländlichen Kirchen, um zielgruppenorientierte Gottesdienstformen und Lektoren- und Prädikantenarbeit. Ebenso wichtig ist das Feld Kirchenmusik und kirchliche Kulturarbeit. Wie steht es um Chöre und Posaunenchöre, Kantorenstellen und Organistendienste sowie um Popular- bzw. Gospelmusik? Unter dem Handlungsfeld Kirchliche Bildungsarbeit steht die Zukunft der Konfirmandenarbeit im Mittelpunkt, außerdem geht es um Bildungsangebote, um die Zusammenarbeit mit Schulen sowie um Ausstellungen und Kunstprojekte in Kirchen. Schließlich folgt die Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen: Wo existieren eigene Jugendkirchen? Welche Freizeiten sind im Angebot?

Wird in der Fläche noch regelmäßig Kindergottesdienst angeboten? Ein weiteres Handlungsfeld ist die Diakonie. Kirchenkreissozialarbeit leistet Schuldner- und Sozialberatung, hinzu kommen z.B. Hospizarbeit, Flüchtlingshilfe und Besuchsdienstarbeit.

Auch die Arbeit der Kindertagesstätten gehört in diesen diakonischen Auftrag. Schließlich greift ein Handlungsfeld das Thema Leitung des Kirchenkreises auf: Wie kann Kirchenleitung bis ins Jahr 2022 aussehen? Welche Rolle können Jahres- oder Perspektivgespräche in der Mitarbeiterschaft haben? Wo ist Öffentlichkeitsarbeit zu stärken? Als letztes der sieben Handlungsfelder kommen die Kirchenämter ins Spiel. Unter der Überschrift Verwaltung im Kirchenkreis geht es um Herausforderungen wie Fusionen von Kirchenkreisämtern oder die Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung). Bereits im Jahr 2007 wurden erstmals Konzepte entwickelt. Auf ihrer Grundlage entstanden schließlich die Beschlussvorlagen für die aktuelle Stellen- und Finanzplanung. Vielerorts konnten nun auch die neu erarbeiteten Konzepte gemeinsam mit dem Stellenplan und der Finanzplanung für die Jahre 2017-2022 im Herbst beraten und beschlossen und bis Jahresende 2015 dem Landeskirchenamt vorgelegt werden.

Dieses Vorgehen sieht das Finanzausgleichsgesetz der Landeskirche vor. Es bindet die Genehmigung des Stellenrahmenplans an entsprechende Planungen in 48 Kirchenkreisen zwischen Aurich und Göttingen. Denn Zukunftsplanung soll keine Ausnahme sein, sondern zur Normalität gehören.

2015: Engagement für Flüchtlinge verstärken

Die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers geht im Haushaltsjahr 2015 auf drei Besonderheiten zurück:

  • Die Ertragsentwicklung ist durch einen geringeren Kirchensteuerzuwachs geprägt.
  • Das hohe Defizit von 95,4 Millionen Euro entsteht vor allem aufgrund der hohen Versorgungsrückstellung.
  • Für die Flüchtlingsarbeit stellt die Landeskirche in den Jahren 2015/16 rund 8,0 Millionen Euro zusätzlich bereit.

Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 720,9 Millionen Euro. Davon kommen 544,2 Millionen Euro oder 75 Prozent direkt den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zugute. In den vergangenen Jahren verzeichnete der landeskirchliche Haushalt ein schwach ausgeglichenes Ergebnis oder leichte Überschüsse. Hieraus erhielten die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden zusätzlich rund 48 Millionen Euro. Im Haushaltsjahr 2015 hat die Landeskirche erstmals wieder ein hohes Defizit zu verkraften. Zwar handelt es sich hierbei um einen Einmaleffekt. Dennoch ist nicht zu übersehen, dass sich der finanzielle Handlungsspielraum weiter einengt. Die Finanzlage wäre allerdings noch wesentlich dramatischer, hätte die Landeskirche nicht in den vergange nen Jahren eine konsequente Haushaltskonsolidierung betrieben, die durch die Aktenstück-Reihe Nr. 98ff. der 23. Landessynode vorgegeben war. Von 2004 bis heute wurden dadurch jedes Jahr im Durchschnitt gut 10 Millionen Euro real eingespart. Damit konnte der Haushalt in 11 Jahren real um rd. 120 Millionen Euro entlastet werden.

Dieser Weg war notwendig, weil die Defizite von 2003 bis 2010 in der Gesamtsumme über 300 Millionen Euro betrugen und eine nachhaltige Sanierung des landeskirchlichen Haushalts erforderlich machten. Die mittelfristige Finanzplanung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zeigt für die nächsten Jahre eine stabile Haushaltslage. Jedoch können künftig zusätzliche Belastungen auf den Haushalt zukommen: Etwa die erforderliche Erhöhung der Versorgungsrückstellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund des niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt.

Schon im Blick auf die Kirchenmitgliederentwicklung werden wir in der nächsten Dekade entscheiden müssen, welche weiteren Strukturveränderungen notwendig sind. Diese Frage wird uns in den Kirchengemeinden bis hin zur Landeskirche bereits früher beschäftigen, um mit klar durchdachten Konzepten die erforderlichen Anpassungen zu planen. Darüber hinaus bleiben zusätzliche Risiken bestehen!

Die Kirchensteuererträge können noch stärker einbrechen, die Preissteigerungen können noch höher ausfallen als angenommen. Auf den folgenden Seiten gibt die Gesamtergebnisrechnung einen Einblick in die Ertragslage 2015. Die Vermögenslage 2015 der Landeskirche ist in der Bilanz zum 31.12.2015 dargestellt. Die für 2016 vorgesehenen Aufwendungen sind nach Handlungsfeldern gegliedert und geben den von der Landessynode beschlossenen Haushaltsplan in komprimierter Form wieder.

§ 12 Grundstandards

(1) Die Ziele der Finanzplanung werden für folgende kirchliche Handlungsfelder durch Grundstandards konkretisiert:

  1. Verkündigung, Gottesdienst und Seelsorge,
  2. Kirchenmusik, 3. kirchliche Bildungsarbeit,
  3. kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  4. Diakonie,
  5. Leitung des Kirchenkreises,
  6. Verwaltung im Kirchenkreis.

(2) Die in den Grundstandards formulierten Dimensionen und qualitativen Anforderungen müssen in den Abwägungsprozessen zur Gestaltung der Finanzplanung Eingang finden und in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Aus dem Finanzausgleichsgesetz der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannovers

Gesamtergebnisrechnung 2015

Verlust von 95,4 Millionen Euro in 2015

Die Gesamtergebnisrechnung 2015 weist im ordentlichen Jahresergebnis einen Verlust von 95,4 Millionen Euro aus. Dieser hohe Fehlbetrag geht auf die Steigerung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen zurück, da die Versorgungsrückstellung für den Pfarrdienst und die Kirchenbeamtenschaft um 169,5 Millionen Euro erhöht werden musste. Im versicherungsmathematischen Gutachten der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (NKVK) haben sich die Parameter für die jährliche Dynamik verändert und die durch die Landeskirche zu deckende Versorgungslücke der Kasse erhöht.

Die gesamten Personalaufwendungen im landeskirchlichen Haushalt betragen 198,3 Millionen Euro. Sie liegen damit wieder auf „Normalniveau“ und rund 200 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Die starke Erhöhung im Vorjahr war durch eine Einmalzahlung an die NKVK bedingt.

Die Zuweisungen in Höhe von 260,6 Millionen Euro fließen in die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, damit diese ihre kirchlichen Aufgaben erfüllen können. Der Betrag hat sich im Vergleich zu 2015 um rund 30 Millionen Euro erhöht. Die Kirchengemeinden und Kirchenkreise erhielten zusätzliche Mittel für die Flüchtlingsarbeit, mit denen z.B. Kurse für Deutschunterricht, Fortbildung von Ehrenamtlichen oder die Begleitung von Flüchtlingsfamilien unterstützt werden. Im Haushaltsjahr 2015 betragen die Kirchensteuererträge 546,7 Millionen Euro. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 11,9 Millionen Euro oder 2,2 Prozent.

Die gute Konjunktur und die hohe Beschäftigung in Niedersachsen führen zu einem weiteren Anstieg der Kirchensteuer. Allerdings hat sich das Kirchensteuerwachstum etwas abgekühlt. Die Zuwachsrate im Vorjahr lag noch bei rund 5 Prozent. Auch wenn sich die Kirchensteuererträge in den letzten drei Jahren positiv entwickelt haben und die Landeskirche bis 2016 von leichten Zuwächsen ausgeht, kann diese Entwicklung nicht darüber hinweg täuschen, dass nicht an die hohen Zuwachsraten von 1970 bis 1992 angeknüpft werden kann.

Allerdings scheint die sehr negative Entwicklung der Haushaltsjahre 1993 bis 2011, die der hannoverschen Landeskirche einen Realverlust der Finanzkraft von über 20 Prozent und Haushaltsdefizite von über 300 Millionen Euro bescherte, überwunden.

Bilanz zum 31.12.2015

Die Bilanz der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers umfasst zum 31.12.2015 ein Volumen von 1.124,5 Millionen Euro.

Die Aktiva oder Aktivseite der Bilanz zählt die einzelnen Vermögensgegenstände der Landeskirche auf. Im Anlagevermögen sind Güter ausgewiesen, die der Landeskirche dauerhaft dienen. Hierzu zählen die Grundstücke und Gebäude (Sachanlagen) sowie die Unternehmensbeteiligungen etwa an der Comramo IT Holding AG oder der Evangelischen Bank eG. Insgesamt beträgt das Anlagevermögen knapp 8 Prozent der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen macht gut 90 Prozent der Bilanzsumme aus und besteht im Wesentlichen aus Forderungen an den Rücklagenfonds, der die auf der Passivseite ausgewiesenen Rücklagen und Rückstellungen decken soll. Damit wird dem Grundsatz der Finanzdeckung der Rücklagen und Rückstellungen nach § 75 Abs. 9 und § 77 Abs. 2 der kirchlichen Haushaltsordnung Rechnung getragen. 

Die Passiva oder Passivseite der Bilanz enthält das Reinvermögen der Landeskirche, das gut 50 Prozent der Bilanzsumme ausmacht. Es ist unterteilt in den Vermögensgrundstock (80,2 Millionen Euro), die Pflichtrücklagen (231,2 Millionen Euro) und zweckgebundene Rücklagen (218,4 Millionen Euro). Die gesamten Rücklagen der Landeskirche betragen rund 450 Millionen Euro oder 40 Prozent der Bilanzsumme. In diesem Betrag ist auch die Risikorücklage von 60 Millionen Euro enthalten, die die Landeskirche für die Jahre 2017 bis 2022 aufbaut, um gegenüber den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen die zugesagten Planungsvorgaben aufrechterhalten zu können. Die Rückstellungen betragen insgesamt 526,7 Millionen Euro.

Hierin enthalten ist die Versorgungsrückstellung, die um 169,5 Millionen Euro erhöht werden musste und zum Bilanzstichtag 485,9 Millionen Euro beträgt. In dieser Höhe besteht bei der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungkasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (NKVK) die Deckungslücke, die in jedem Haushaltsjahr durch ein versicherungsmathematisches Gutachten neu bewertet wird. Die Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (NK VK) stellt die Versorgungsansprüche der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der Evangelischlutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Schaumburg- Lippe und der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) sicher.

Zum Bilanzstichtag sind bei der NKVK insgesamt 2.758 aktive Personen und 2.586 Versorgungsempfänger angemeldet. Die Landeskirche Hannovers betreibt für 56.604 privatrechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 22.336 Rentnerinnen und Rentner aus Kirche und Diakonie eine eigene Zusatzversorgungskasse (ZVK) als unselbständige Einrichtung. Zum 31.12.2015 beträgt die Deckungsrückstellungslücke der Kasse 148,6 Millionen Euro, die sich durch ein vom Dienstgeber zu zahlendes jährliches Sanierungsgeld verringert.

Geplante Aufwendungen 2016: 544,1 Mio. Euro

Religionsunterricht, Ev. Schulen, Bildung

Die ganzheitliche Förderung des Menschen ist eine wichtige kirchliche Aufgabe. Im Religionsunterricht und durch die Trägerschaft evangelischer Schulen leistet unsere Landeskirche einen unverzichtbaren Beitrag zur Werteerziehung in unserer Gesellschaft. Die kirchliche Erwachsenenbildung ermöglicht Menschen, ihre Kompetenzen zu erweitern, und hilft Orientierung und Perspektiven für das Leben zu gewinnen. Gemeinschaftliche Erfahrung von Glauben und Spiritualität sind hierbei maßgeblich.

Leben in den Gemeinden, Pfarrdienst

Das Herzstück kirchlichen Lebens sind die Gemeinden vor Ort: Pastorinnen und Pastoren sowie weitere kirchliche Mitarbeitende verantworten mit großer Unterstützung von Ehrenamtlichen Gottesdienste, Kirchenmusik, Konfirmandenunterricht und Gruppenangebote. Dazu gehören auch qualifizierte Beratung und Seelsorge. Kirchliche Feste, Taufen, Trauungen und Beerdigungen sind grundlegende Stationen des persönlichen Lebens. Kirchen sind Orte der Ruhe inmitten des oft hektischen Alltags und sollen dies auch künftig sein.

Finanzen, Immobilien, Versicherungen

Selbstverständlich geht die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers mit den ihr anvertrauten Geldern sehr sorgfältig und transparent um. Die Kirchensteuer wird bei den einkommensteuerpflichtigen Mitgliedern von den Finanzämtern eingezogen und an die Landeskirche abgeführt. Dafür erhält das Land Niedersachsen rund 21 Millionen Euro. Das vorhandene Vermögen muss Ertrag bringend und nachhaltig angelegt sowie verwaltet werden. Zudem übernimmt die Landeskirche die Versicherungsprämien für die Kirchen und Gemeindehäuser.

Kirchliche Aufgaben, EKD, Ökumene

Kirchliches Engagement kennt keine Grenzen. So arbeiten kirchlich engagierte Menschen rund um den Globus zusammen, unterstützen sich gegenseitig und helfen in transnationalen Projekten. Die geleistete Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ist ein bedeutsamer Beitrag zur Förderung von Frieden und Gerechtigkeit. Eine gute und intensive Verständigung mit anderen christlichen Kirchen ist der Landeskirche ein Anliegen. In Deutschland ist die Zusammenarbeit der Landeskirchen ein wichtiger Aspekt, vor allem bei der Wahrnehmung gesellschaftlicher und kultureller Aufgaben.

Diakonie, Gesellschaft, Umwelt, Medien

Regional und überregional setzt sich die Landeskirche für Menschen mit Belastungen und in Notlagen ein. In Krankenhäusern, Heimen und Pflegeeinrichtungen sorgen kirchliche Mitarbeitende für ein menschliches Klima. Ob Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer oder Familien, ob Obdachlose, Menschen mit Behinderungen, Kranke oder Straffällige: Für jede Bevölkerungsgruppe hat die hannoversche Landeskirche ein entsprechendes Angebot. Ein Schwerpunkt ist die Arbeit mit den Jüngsten: Für die 656 Kindertagesstätten werden über 22 Millionen Euro aufgewendet. Der Aufbau eines Energie- und Umweltmanagements rückt in Zukunft immer stärker in den Vordergrund. Innerhalb der Informationsgesellschaft kommt der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums in den Medien eine herausragende Bedeutung zu. Zu vielen Themen nimmt die Kirche pointiert in den Medien und der Öffentlichkeitsarbeit Stellung.

Leitung und zentrale Verwaltung

Die Synode, das „Kirchenparlament“, trifft sich zweimal im Jahr, um über aktuelle Fragen und den künftigen Weg der Kirche zu diskutieren. Der Landesbischof repräsentiert die Landeskirche nach außen und in den Gemeinden. Das Landeskirchenamt sowie die Kirchenämter wirken als zentrale Dienstleister für die Gemeinden und sorgen für die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen. Eine zeitgemäße Informationstechnologie ist dafür unerlässlich.