Gefüllte Marktkirche in Hannover

Bild: Jens Schulze

Neue Aufgaben

Wiederaufbau und neue Aufgaben

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Zerstörtes Hannover nach dem Krieg, Bild: Landeskichliches Archiv

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs musste die demokratische Verfassung der Landeskirche neu aufgebaut werden. Die 1945 vom Landesbischof einberufene vorläufige Landessynode und ein vorläufiger Kirchensenat erließen die notwendigen Gesetze. Die erste ordentliche Landessynode trat 1947 zusammen.

Eine besondere Aufgabe für die Kirche in der Nachkriegszeit war die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Viele vertriebene Pastoren aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten baten in den westlichen Landeskirchen um Anstellung und Unterstützung. Sie stammten oft aus einer anderen evangelischen Tradition, das brachte Probleme, aber auch Bereicherung in die Gemeinden. Parallel dazu kamen Tausende von Flüchtlingen, die in die Kirchengemeinden integriert werden mussten. Wo sie in bislang bevölkerungsarmen oder vornehmlich katholischen oder reformierten Gebieten angesiedelt wurden, entstanden zahlreiche neue lutherische Gemeinden.

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Versorgung von Kriegsheimkehrern im Lager Friedland, 1948, Bild: Landeskirchliches Archiv

Eine weitere kirchliche Herausforderung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die Deutsche Teilung. Zur Unterstützung der unterdrückten Kirchen in der DDR wurde die Ost-West-Hilfe der Kirchen eingeführt. Die hannoversche Landeskirche übernahm dabei die Patenschaft für die Landeskirche in Sachsen. Auf der Basis dieser kirchlichen Zusammenarbeit konnten sich die Menschen aus beiden Teilen Deutschlands über die politischen Mauern hinweg persönlich begegnen. Als die DDR 1989/90 ihr Ende fand, waren die gewachsenen Freund- und Patenschaften eine wichtige Hilfe beim Neuaufbau der Kirchen in den neuen Bundesländern.

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Vikarinnen und Pastoren um 1950, Bild: Landeskirchliches Archiv

Ein gesellschaftspolitisches Thema für die Landeskirche im 20. Jahrhundert war die Frauenordination: Nach den Kriegen 1918 und 1945 herrschte akuter Pastorenmangel in der Landeskirche. Viele Geistliche waren gefallen oder in Kriegsgefangenschaft. Aus der Notwendigkeit heraus wurden theologisch ausgebildete Frauen in den 1920er Jahren als „Pfarramtshelferinnen“ berufen, ab 1948 als „Vikarinnen“ ordiniert. Ihr Wirkungskreis war jedoch auf die Arbeit mit Frauen und Kindern beschränkt. Erst 1968 erhielten die Pastorinnen die geistliche wie rechtliche Gleichstellung zu ihren männlichen Kollegen. Das Jahrhundert endete mit der Wahl der ersten hannoverschen Landesbischöfin: Margot Käßmann

Die Landeskirche in Deutschland und der Welt

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist auch über ihre Grenzen hinaus national und international für das lutherische Christentum tätig:

Sie war 1947 Gründungsmitglied des Lutherischen Weltbundes und gehört dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf seit 1948 an.

In Deutschland ist die Landeskirche Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

1955 wurde im „Loccumer Vertrag“ mit dem Land Niedersachsen die Beziehungen zwischen dem Bundesland und den evangelischen Kirchen geregelt.

Seit 1971 bildet die hannoversche Landeskirche zusammen mit den anderen vier Landeskirchen in Niedersachen die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Sie organisiert für ihre Mitglieder u.a. die Evangelische Erwachsenenbildung und vertritt die kirchlichen Interessen gegenüber dem Land Niedersachsen. Auch die Kirchengesetzgebung der niedersächsischen Landeskirchen erfolgt zunehmend über die Konföderation.