Wiederaufbau und neue Aufgaben

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs musste die demokratische Verfassung der Landeskirche neu aufgebaut werden. Die 1945 vom Landesbischof einberufene vorläufige Landessynode und ein vorläufiger Kirchensenat erließen die notwendigen Gesetze. Die erste ordentliche Landessynode trat 1947 zusammen.
Eine besondere Aufgabe für die Kirche in der Nachkriegszeit war die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Viele vertriebene Pastoren aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten baten in den westlichen Landeskirchen um Anstellung und Unterstützung. Sie stammten oft aus einer anderen evangelischen Tradition, das brachte Probleme, aber auch Bereicherung in die Gemeinden. Parallel dazu kamen Tausende von Flüchtlingen, die in die Kirchengemeinden integriert werden mussten. Wo sie in bislang bevölkerungsarmen oder vornehmlich katholischen oder reformierten Gebieten angesiedelt wurden, entstanden zahlreiche neue lutherische Gemeinden.