Der Weg zur Landeskirche

Nach dem Wiener Kongress 1815 existierten im heutigen Niedersachsen nur noch vier selbständige Fürstentümer: das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum Oldenburg, das Fürstentum Schaumburg-Lippe und das Königreich Hannover. Jedes Fürstentum hatte eine eigene Kirchenverwaltung, die dem jeweiligen Landesherrn als regionalem Kirchenoberhaupt unterstand. Aus ihnen entwickelten sich die heutigen vier niedersächsischen Landeskirchen.
Zum Königreich Hannover gehörten die welfischen Fürstentümer Calenberg-Grubenhagen, Lüneburg und Bremen-Verden mit dem Land Hadeln, Ostfriesland, die ehemaligen Hochstifte Hildesheim und Osnabrück, das Emsland und einige kleinere Herrschaftsgebiete. Von kleinen Veränderungen abgesehen, umfasst die hannoversche Landeskirche noch heute dieses Gebiet.