Gefüllte Marktkirche in Hannover

Bild: Jens Schulze

Der Weg zur Landeskirche

Der Weg zur Landeskirche

Kirchenvorstand der Lambertikirche Aurich 1899
Kirchenvorstand der Lambertikirche Aurich 1899. Bild: Landeskirchliches Archiv

Nach dem Wiener Kongress 1815 existierten im heutigen Niedersachsen nur noch vier selbständige Fürstentümer: das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum Oldenburg, das Fürstentum Schaumburg-Lippe und das Königreich Hannover. Jedes Fürstentum hatte eine eigene Kirchenverwaltung, die dem jeweiligen Landesherrn als regionalem Kirchenoberhaupt unterstand. Aus ihnen entwickelten sich die heutigen vier niedersächsischen Landeskirchen.

Zum Königreich Hannover gehörten die welfischen Fürstentümer Calenberg-Grubenhagen, Lüneburg und Bremen-Verden mit dem Land Hadeln, Ostfriesland, die ehemaligen Hochstifte Hildesheim und Osnabrück, das Emsland und einige kleinere Herrschaftsgebiete. Von kleinen Veränderungen abgesehen, umfasst die hannoversche Landeskirche noch heute dieses Gebiet.

Unterschrift des Gesetzes über die Kirchenvorstände 1848
Unterschrift von König Ernst August zum Gesetz über die Kirchenvorstände, 1848 (Nieders. Hauptstaatsarchiv Hannover)

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte im Königreich Hannover unter dem Einfluss von Liberalismus und Bürgerlicher Revolution eine schrittweise Demokratisierung der Kirche ein. Es begann 1848 mit der Einführung von Kirchenvorständen, die einen Teil der Kirchengemeindeverwaltung übernahmen. Vorher war der Pastor alleiniges Oberhaupt seiner Gemeinde in allen geistlichen und finanziellen Fragen gewesen. "Revolutionär" an den Kirchenvorständen war, dass sie von den Gemeindegliedern demokratisch gewählt wurden und die Finanzen der Gemeinde überwachten.

1864 erhielt die hannoversche Landeskirche eine eigene, parlamentarische Verfassung. Das Kirchenparlament, heute "Landessynode", damals „Landeskirchentag“ genannt, trat jedoch erstmals 1869 zusammen.

1866 wurde das Königreich Hannover von Preußen erobert. Preußen beseitigte die meisten Einrichtungen des Königreichs und machten es zu einer preußischen Provinz.

Im Gegensatz zu anderen eroberten Gebieten wurde die hannoversche Kirche jedoch nicht der preußischen Kirchenunion zugeschlagen, sondern blieb eigenständig. Man richtete in Hannover zu den bestehenden Konsistorien ein übergeordnetes Landeskonsistorium ein, das vom staatlichen Kultusministerium die Leitungsfunktion in den zentralen kirchlichen Angelegenheiten übernahm. So entstand erstmals eine einheitliche Verwaltung für die gesamte hannoversche Landeskirche in ihren heutigen Grenzen.