Der Leiter des Referats für Landeskirchliches Vermögen, Kirchensteuern und Vermögensaufsicht, Oberkirchenrat Wolf Martin Waldow, brachte in der Synode die Beschlussentwürfe über Kirchensteuererhebung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 ein. Zugleich dankte Waldow allen Kirchensteuerzahler*innen, die mit ihrem Beitrag es ermöglichten, Kirche zu gestalten. Nach Ansicht des Oberkirchenrates werde momentan mit einer moderaten Steigerung der Kirchensteuereinnahmen geplant.
Der größte Teil der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers liegt in Niedersachsen, Teile jedoch auch in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westphalen sowie durch die Stadt Bremerhaven auch in Bremen.
Die einzelnen Beschlussentwürfe unterscheiden sich so im Hinblick auf die Erhebung der Kirchensteuer und Kirchgelder nur marginal. In allen fünf Bundesländern beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Einkommenssteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, veranlagte Einkommenssteuer).
Kirchgelder werden von der Landeskirche von Kirchenmitgliedern, deren Ehegatten einer steuererhebenden Kirche nicht angehören, erhoben, sofern die Ehegatten nach dem Einkommenssteuergesetz zusammen veranlagt werden. Dieses bemisst sich nach der Höhe des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Entrichten Ehegatten im selben Zeitraum Mitgliedsbeiträge jedoch an eine andere Religionsgemeinschaft, kann die Landeskirche auf Antrag das besondere Kirchgeld bis zur Höhe des entrichteten Beitrags erstatten.
Kirchensteuern können überdies im Einzelfall erlassen werden, wenn dies unbillig wäre.
Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Marie-Luise Brümmer (Kirchenkreis Stolzenau-Loccum), beantragte eine Überweisung in den Finanzausschuss.