
Dr. Bettina Siegmund begann ihren Bericht als Vorsitzende des Umwelt- und Bausschusses mit einem Rückblick. Seit 2013 gebe es in der Landeskirche ein Klimaschutzkonzept. Zwar sei es gelungen, den CO²-Ausstoß kirchlicher Gebäude seitdem deutlich zu verringern, doch das reiche nicht aus. „Es ist höchste Zeit für Veränderung und den konsequenten und zügigen Ausstieg aus fossilen Energieträgern“. Das Aktenstück 33 B, das der Ausschuss jetzt vorlege, trage dazu bei, den Kirchengemeinden die dafür notwendige Hilfestellung zu bieten.
„Die dezentrale Erzeugung von Solarenergie ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von PV-Anlagen sind derzeit günstig und die Änderung des Denkmalschutzgesetzes macht die Nutzung von Baudenkmälern für die Errichtung von PV-Anlagen grundsätzlich möglich“, erläutert SIegmund weiter.
Angesichts begrenzter Ressourcen von Geld, Zeit und Know-how solle man sich bei der Auswahl der Objekte an der Wirtschaftslichkeit und rechtlichen Aspekten orientieren. An dieser Stelle sei für Kirchengemeinden und Einrichtungen eine fachliche Unterstützung durch die Ämter für Bau- und Kunstpflege, das Gebäudemanagement der Kirchenkreise oder Landeskirchenamt nötig. Diese müsse ergänzt werden durch externe Fachleute.
Das Landeskirchenamt erarbeite derzeit Musterverträge und eine Handreichung als Entscheidungshilfe für Kirchengemeinden und Kirchenkreise. Sie sollen zeitnah zur Verfügung stehen und ein strukturiertes Vorgehen erleichtern. Angesichts der vorhandenen staatlichen Förderung seien zusätzliche landeskirchliche Fördermittel oder Fonds nicht notwendig, so Siegmund.
Ein Problem sei allerdings der Fachkräfte- und Materialmangel. „Klimaschutz ist ein Langstreckenlauf – kein Sprint. Machen wir uns auf den Weg", sagte Siegmund abschließend.
In der anschließenden Diskussion kritisierte Dr. Fritz Hasselhorn aus dem Kirchenkreis Graftschaft Diepholz, dass es Genehmigungsvorbehalte seitens der Landeskirche für sämtliche Anlagen für erneuerbare Energien gebe. Er plädierte dafür, dies im Sinne von Bürokratieabbau und Verwaltungsreform auf wirklich notwendige Fälle zu beschränken. Um Rechtssicherheit herzustellen genügten aus seiner Sicht Musterverträge, die alle steuerrechtlichen Fragen klärten.
Der Leiter der Bauabteilung im Landeskirchenamt, Oberlandeskirchenrat Adalbert Schmidt, hob hervor, dass es für eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung notwendig sei, rechtzeitig die zuständigen kirchlichen Stellen einzubeziehen. Denkbar sei auch, die Verantwortung für Genehmigungen von der landeskirchlichen Ebene auf die Kirchenkreise zu verlagern, um Verfahren zu beschleunigen.
Oft gehe es bei solchen Vorhaben mehr um Assistenz und weniger um „Genehmigung“ sagten Gabriele Furche (Sprengel Stade) und Rainer Müller-Brandes (Sprengel Hannover). „Ich wünsche mir mehr Ermöglichungskultur und mehr Tempo“, unterstrich Christine Rinne (Sprengel Hannover) die Notwendig, jetzt schnell in die Umsetzung von Maßnahmen zu kommen.
In ihrem Schlusswort ermutigt Dr. Siegmund dazu, zügig mit PV-Initiativen zu starten – auch als einzelne Gemeinde. Genehmigungsvorbehalte seien als Schutz vor Fehlentscheidung in Ordnung, sie dürften aber nicht Entscheidungen verhindern.
Am Ende der Debatte sprach sich die Landessynode für die im Aktenstück vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen aus. Musterverträge sowie eine Handreichung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern kirchlicher Gebäude sollen den Kirchengemeinden und Kirchenkreis so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wurde das Landeskirchenamt gebeten, zu überprüfen, ob eine zentrale Anschaffung von Photovoltaikanlagen sinnvoll sein könne.