"Sicherung der kirchlichen Handlungsfähigkeit"
Es sei ein historischer Akt gewesen, sagte Jörn Surborg (Hildesheim) über die Verordnung, die der Landessynodalausschuss (LSA) am 19. März 2020 beschlossen hat: Mit ihr sei die Handlungsfähugkeiten von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen während der Corona-Pandemie sichergestellt worden.
Die Verordnung betreffe drei wichtige Aspekte: Die Geltung von Umlaufbeschlüssen, die ohne persönliche Anwesenheit von Gremienmitgliedern etwa per E-Mail getroffen werden können, sei wegen der veränderten Situation erweitert worden. Die Verfahren für anstehende Besetzungsverfahren von Pfarr- und Superintendenturstellen seien überarbeitet worden auch und auch die Handlungsfähigkeit der Kirchenkreise sei durch Anpassungen der geltenden Gesetzgebung ermöglicht worden.
Die Verordnung mit Gesetzeskraft habe sich bewährt, so Surborg, sei aber keine Dauerlösung, sondern zunächst bis zum 30. September 2020 befristet. Möglicherweise sei eine Verlängerung darüber hinaus nötig.
Die Landessynode bestätigte die Verordnung des Landessynodalausschusses mit großer Mehrheit.
Umlaufbeschlüsse gelten damit weiterhin auch dann, wenn nur eine Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder zustimmt. Auch können Beschlüsse im Rahmen von Video- und Telefonkonferenzen gefasst werden.
Aufstellungsgottesdienste für Pfarrstellen- oder Superintendenturbesetzungen können damit weiterhin aufgezeichnet und ins Internet gestellt werden, wenn aufgrund von Verordnungen keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden oder nur mit ener kleinen Zahl von Besucher*innen gefeiert werden können. Einwendungen zu entsprechenden Wahlen können in elektronischer Weise vorgenommen werden.
Die Wahl von Pastor*innen durch den Kirchenvorstand kann im Umlaufverfahren erfolgen und auf der Internetseite bekannt gemacht werden. Der Kirchenkreisvorstand kann auch Entscheidungen über den Haushaltsplan und den Stellenrahmenplan treffen, wenn der Vorstand der Kirchenkreissynode der Aufgabenübertragung zustimmt.
In der Aussprache sagte Dr. Fritz Hasselhorn (Grafschaft Diepholz), dass der zeitliche Rahmen bis zum 30. September möglicherweise nicht ausreichen werde und die Gültigkeit der Verordnung noch darüberhinaus verlängert werden müsse.
Christian Berndt (Winsen) dankte für die große Flexibilität, die ermöglicht habe, dass Kirche handlungsfähig blieb. Berndt berichtete von einem außergewöhnlichen Fall, bei dem ein Pfarstellenbewerber aus Schottland wegen der Corona-Verordnungen nicht habe anreisen können. So sei eine andere Form gefunden worden, um den Online-Gottesdienst aufzuzeichnen.
Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch stellte in Aussicht, dass das Landeskirchenamt Veränderungen an der Verordnung in den nächsten Monaten prüfen werde.