Verfassungsänderung zum Verhältnis von Christen und Juden
Um die besondere Beziehung von Christen und Juden zum Ausdruck zu bringen, hat die Landessynode am Donnerstagvormittag einstimmig eine Änderung der Verfassung auf den Weg gebracht.
In Artikel 1 Absatz 2 der Kirchenverfassung wird ein Satz angefügt:
„Zeugnis, Mission und Dienst erfolgen in Gemeinschaft mit anderen christlichen Kirchen und im Zeichen der Treue Gottes zum jüdischen Volk.“
Der Artikel 4 wird um einen Absatz ergänzt:
„Die Landeskirche ist durch Gottes Wort und Verheißung mit dem jüdischen Volk verbunden. Sie achtet seine bleibende Erwählung zum Volk und Zeugen Gottes. Im Wissen um die Schuld unserer Kirche gegenüber Juden und Judentum sucht die Landeskirche nach Versöhnung. Sie fördert die Begegnung mit Juden und Judentum.“
„Es geht um unsere eigene Identität als Christen, dass wir unsere Wurzeln kennen“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission, Gerd Bohlen. Um die Wortwahl sei im Einzelnen „intensivst gerungen“ worden. So betone die Formulierung „im Zeichen der Treue Gottes“ Gott als Subjekt der Treue gegenüber seinem Volk. Anstelle der Bezeichnung „Israel“ habe man sich für „das jüdische Volk“ entschieden, weil Israel vor allem mit dem heutigen Staat assoziiert werde. Der Begriff der Verbundenheit mit dem jüdischen Volk drücke Leidenschaft aus.
Die vorgeschlagene Formulierung im Blick auf „die schuldhaften Verfehlungen unserer Kirche gegenüber Juden und Judentum“ wurde auf Antrag des Loccumer Abtes Horst Hirschler verstärkt. Die Verfassung spricht nun klar von „Schuld“. Die Landeskirche werde jeder Form von Judenfeindschaft entgegentreten, heißt es in den Erläuterungen des Ausschussberichts.
Die Achtung der Erwählung des jüdischen Volkes zum Zeugen Gottes beinhalte „den Verzicht der Landeskirche auf ein missionarisches Wirken unter Juden“. Die Schuld an Juden nötige die christlichen Kirchen zu Buße und Umkehr, die unter anderem durch die Förderung von Begegnungen mit Juden und Judentum Gestalt gewinnen sollte.
Landesbischof Ralf Meister, der die Verfassungsänderung im November 2011 angeregt hatte, sprach in der anschließenden Aussprache von einer „besonderen Stunde der Synodengeschichte“. Das christliche Zeugnis gegenüber Juden werde ein anderes sein angesichts des Bekenntnisses zur bleibenden Erwählung des jüdischen Volkes. Aus der Verfassung ergebe sich nun ein klarer Auftrag, nämlich „aufzustehen gegen jede Form des Antisemitismus“.