Stattdessen beabsichtigte der König, das Land auf andere Weise kirchlich zu vereinen: Am 14.April 1862 verordnete er die landesweite Einführung eines neuen, orthodox-lutherisch geprägten „Landeskatechismus”. Doch eine Verordnung in Glaubensfragen stieß in der Bevölkerung und bei den vielen liberal gesinnten Geistlichen auf großen Widerstand.
Es kam im Zuge des „Katechismus- Streits” zu Tumulten und Aufständen in Hannover und anderen Städten. Georg V. musste die Verordnung des Landeskatechismus zurücknehmen. Durch ihren Erfolg vereinigt und bestärkt forderten die liberalen Kräfte im Land nun auch offen mehr Mitbestimmung in der Kirche.
Die Pläne einer Synodalverfassung von 1849 wurden wieder aufgegriffen und es wurde für 1863 eine Vorsynode einberufen.
Als am 9. Oktober 1864 die „Kirchenvorstands- und Synodalordnung für die evangelisch-lutherische Kirche des Königreichs Hannover” als erste, einheitliche Kirchenverfassung für das ganze Königreich Hannover eingeführt wurde, sah sie in § 57 auch die Errichtung eines Landeskonsistoriums vor.
Im Dezember 1865 lag ein neues Konzept zum Landeskonsistorium vor. Im Gegensatz zu dem vom König geplanten Oberkonsistorium, war es eine rein kirchliche Behörde, die zwar dem Kultusministerium formell unterstand, in den ihr übertragenen Aufgaben aber selbstständig entschied.
Am 17. April 1866 erließ Georg V. schließlich die „Verordnung, die Einrichtung eines evangelisch-lutherischen Landes-Consistoriums betreffend”. Damit war das Landeskonsistorium formal beschlossen und sollte am 18. Juni 1866 offiziell den Geschäftsbetrieb aufnehmen.