kinderhaende

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Gemeinde und Schule

„Reden über Gott“ und „Reden mit Gott“

Zusammenarbeit
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„Schule und Kirche haben das gemeinsame Interesse, Kindern und Jugendlichen Orientierungsmöglichkeiten anzubieten, die neben der reflexiven Distanznahme und dem Nachdenken über Religion auch ein ‚Eintauchen‛ in Religion ermöglichen. Sinnliche Wahrnehmungen des religiösen Lebens in Form von Gebet, Liturgie und Gottesdienst sind vielen Heranwachsenden heute fremd. Kinder und Jugendliche brauchen den Anschauungsort der gelebten Religion.“ *

Gute Kontakte zwischen Kirchengemeinde und Schule sowie gemeinsame Vorhaben verbinden das „Reden über Gott“ und das „Reden mit Gott“.

* aus: Inge Lucke „Geistesgegenwart Gottes in Schule und Kirche“

Konkrete Anregungen

  • Das Gespräch des Pfarramtes mit der Schulleitung sollte zu einer regelmäßigen Einrichtung werden, da die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in der Eigenverantwortlichen Schule großen Einfluss hat.
  • Eine neue Pastorin / ein neuer Pastor nutzt ein Gespräch mit der Schulleitung oder dem Kollegium, um sich vorzustellen. Bei dieser Gelegenheit kann er/sie seine/ihre oder die Dienste der Gemeinde anbieten.
  • Wenn sich eine Schulleiterin bzw. ein Schulleiter oder eine Lehrkraft in den Kirchenvorstand berufen lässt, fördert das eine engere Bindung zwischen Schule und Gemeinde.
  • Hier kann es auch sinnvoll sein, dass eine Religionslehrkraft in das Gremium berufen wird, um damit dem Thema Schule und Religionsunterricht besonderes Gewicht zu geben.
  • Das Pfarramt oder der Kirchenvorstand lädt die Religionslehrkräfte der Schulen auf seinem Gemeindegebiet ein, um über Inhalte und Probleme des Religionsunterrichtes zu sprechen.
  • Der Superintendent/die Superintendentin lädt die Schulleiterinnen und Schulleiter oder bei anderer Gelegenheit auch die Religionslehrkräfte seines Kirchenkreises ein, um über die Situation von Schule und Religionsunterricht und Formen der Zusammenarbeit zu sprechen. Das sollte nicht nur im Zusammenhang mit Visitationen geschehen.
  • Ein Mitglied der Gemeinde lässt sich als Elternvertreter in den Schulvorstand einer Schule wählen, um auf diese Weise auch Anliegen des Religionsunterrichtes vertreten zu können.
  • Soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, lädt der Kirchenvorstand die Schule vor Ort zu Festen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde ein. Das trifft insbesondere auf die Grundschulen zu.
  • Gemeinde und Kirchenkreis bieten sich mit ihren Kirchen und Einrichtungen als Lernorte für den Religionsunterricht an.
  • Die Gemeinde bietet der Schule Räume an für besondere schulische Veranstaltungen und Aktionen.
  • Die Gemeinde lädt zu gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Kindergottesdienst, Kinderbibeltag) ein oder bietet sonstige ehrenamtliche Hilfen an (z.B. bei derNachhilfe für Schülerinnen und Schüler, die nicht Deutsch als Muttersprache haben).
  • Die Gemeinde lädt zu Schulgottesdiensten aus verschiedenen Anlässen ein, z.B. Einschulung oder Schulabschluss, Reformationstag oder Buß- und Bettag, Advent.
  • Der Kirchenkreis lädt Lehrerinnen und Lehrer zu Gottesdiensten ein, z.B. zum Schuljahresbeginn oder -ende.
  • Der Kirchenkreis entwickelt Angebote schulnaher Jugendarbeit.

aus: „Handreichung zum evangelischen Religionsunterricht“ der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Veränderungen an den Schulen bergen Chancen

„Schule verändert sich gegenwärtig sehr stark und nimmt immer mehr Raum im Leben von Kindern und Jugendlichen ein. Zugleich öffnen Schulen sich immer stärker für die Zusammenarbeit mit anderen Gruppen, Vereinen und Verbänden. Von daher hat die evangelische Jugendarbeit eine große Chance, zukünftig ‚an Schule‛ sehr viel stärker vertreten zu sein und hier neue Projekte und Arbeitsformen zu entwickeln.“

Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track in: mitarbeiten 4/2004

Fördermittel

Die Landeskirche fördert Projekte, die die Einführung oder Intensivierung schulnaher Jugendarbeit, Schülerinnen- und Schülerarbeit sowie Jugendbildung zum Ziel haben.

Informationen zur Förderung