So sind sie organisiert

Im Verwaltungsbereich der Klosterkammer Hannover befinden sich 17 evangelische Klöster und Stifte. In 15 von ihnen leben von Äbtissinnen geführte Gemeinschaften alleinstehender Frauen, Konvente oder Kapitel genannt, auf der Grundlage staatlich erlassener Klosterordnungen beziehungsweise genehmigter Stiftssatzungen.
Rechtlichen Vorgaben entsprechend haben die Klöster und Stifte kirchlichen, kulturellen und sozialen Zielen zu dienen. Hervorgegangen sind die Klöster und Stifte aus katholischen Ordenseinrichtungen, die in der Reformationszeit die lutherische Konfession angenommen haben. Sie bestehen zum Teil länger als tausend Jahre und gehören somit zu den traditionsreichsten Einrichtungen Niedersachsens und Deutschlands.
Um heute ihre Aufgaben erfüllen zu können, entwickeln sich die Klöster und Stifte immer mehr zu frauenspezifischen Kommunikations- und Lernorten. Die sechs Lüneburger Klöster Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode und Wienhausen sowie die vier Stifte Bassum, Börstel, Fischbeck und Obernkirchen sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die staatliche Aufsicht übt der Präsident oder die Präsidentin der Klosterkammer als Niedersächsischer Landeskommissar/Landeskommissarin aus. Die fünf Calenberger Klöster Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder, Wennigsen und Wülfinghausen unterstehen unmittelbar der Klosterkammer.