Schaufel und Hacke

Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Küster und Küsterinnen

Ein Küster zündet eine Altarkerze in der Kirche an. Bild: Jens Schulze
Bild: Jens Schulze

Aufgaben des Küsters/der Küsterin

Der Beruf des Küsters entwickelte sich aus dem Diakonen-Amt und ist somit einer der ältesten Gemeinde-Dienste. Er gehört heute zu den so genannten Erwachsenenberufen. Dies bedeutet, dass der Küster bzw. die Küsterin über Lebenserfahrung verfügen muss, die durch charakterliche Entwicklung sowie eine Ausbildung in einem Lehrberuf erworben wurde.
Für die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gruppen und Kreisen, den Besuchern, Gästen und Teilnehmern der Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen ist gute Kontaktfähigkeit eine wichtige Voraussetzung. Dazu gehören dem Dienst entsprechende Umgangsformen wie Hilfsbereitschaft, Einfühlungsvermögen und Urteilskraft. Außerdem sind Entscheidungsfähigkeit im Rahmen der Aufgabenübertragung und selbstständiges Arbeiten selbstverständlich. Treue, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit sollten in eine christliche Lebensweise, die der Bedeutung dieses Dienstes entspricht, ebenso eingebunden sein wie die Liebe zu diesem Dienst.

Das Tätigkeitsfeld des Küsters/der Küsterin

Der Küster bzw. die Küsterin  sorgt durch seinen bzw. ihren  Dienst für die äußeren Voraussetzungen des gottesdienstlichen Lebens im Alltag einer Kirchengemeinde. Obwohl ein Großteil der Aufgaben technischen oder organisatorischen Charakter besitzt, kann die Tätigkeit nicht von den geistlichen Bezügen christlichen Lebens getrennt werden. Aus dieser Aufgabenstellung ergibt sich eine Tätigkeitsbeschreibung, die ein praktisches und technisches Übergewicht hat, aber ohne das Wissen um seine geistlichen und kultischen Bezüge nicht sinnvoll ausgeübt werden kann.
Durch seine bzw. ihre  Präsenz in den Gebäuden und Anlagen der Kirchengemeinde ist der Küster bzw. die Küsterin Ansprechpartner/in für Besucher, Gäste und Gemeindeglieder. Es werden Auskunft gegeben,  Informationen übermittelt oder organisatorische Angelegenheiten abgestimmt. Er bzw. sie beantwortet Fragen, erledigt Anliegen und steht vermittelnd und informierend zwischen Gemeindegliedern und Gemeindeleitung. Durch durch den Dienst trägt der Küster bzw. die Küsterin dazu bei, dass sich die Gemeinde als Gottesfamilie mit Freude zu ihren Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen versammeln kann.

Folgendes Aufgabenspektrum umschreibt das Berufsbild eines Küsters, einer Küsterin:

  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Gottesdienste und Amtshandlungen
  • Vorbereitung, Begleitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen der Kirchengemeinde
  • Einweisung, Einteilung und Beaufsichtigung von Hilfskräften und Handwerkern
  • Bedienung, Überwachung und Pflege der ihm anvertrauten Gebäude, Anlagen und Gegenstände
  • Sorge für angemessene Beseitigung von Störungen und geeignete Hilfe in Notfällen
  • Beachtung der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften
  • Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und deren Umsetzung in der Kirchengemeinde bildet ebenfalls eine große Verantwortung im Küsterdienst.