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Vorsorge

Vorsorge treffen

Christliche Patientenvorsorge

An das Ende unseres Lebens, zum Beispiel an Situationen der Pflegebedürftigkeit, denken wir nicht gerne. Und doch kann es wichtig und sinnvoll sein, heute schon darüber nachzudenken, was einmal passieren soll, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann: Was soll mit mir geschehen, wenn ich einmal ein Pflegefall bin? Will ich noch künstlich ernährt werden? Will ich künstlich beatmet werden? Wieviel medizinische Versorgung am Lebensende wünsche ich mir? Wann ist Schluss? Wann soll man mich sterben lassen und wie will ich im Sterben begleitet werden?

Patientenverfügungen sind eine Möglichkeit diese Fragen zu klären und schon jetzt Antworten festzuhalten, die später für alle verbindlich sind. Es kann für die Angehörigen einen Hilfe sein, wenn Sie sich darüber schon vorher Gedanken gemacht haben: am besten gemeinsam mit Ihren Angehörigen, denn diese müssen ja mit Ihren Entscheidungen weiterleben.

Aber es fällt oft auch schwer, sich jetzt schon darüber klar zu werden, was man denn später einmal in solchen Situationen will. Darum ist eine gute Alternative eine vertraute Person mit einer Vorsorge- oder gar Generalvollmacht auszustatten und mit dieser über die eigenen Wünsche im Gespräch zu bleiben.

Den Fragen nicht ausweichen

So schwer es ist, sich mit der eigenen Sterblichkeit und den damit verbundenen Fragen auseinanderzusetzen, so sinnvoll ist es, ihnen nicht auszuweichen. Wir möchten dazu anregen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu befassen. Wir möchten dazu beitragen, den Dialog zwischen der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal, der Krankenhausseelsorge, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen über die verschiedenen
Möglichkeiten der Patientenvorsorge zu intensivieren. Wir hoffen, damit einen Weg zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzuzeigen. Die christliche Patientenvorsorge be- rücksichtigt theologisch-ethische Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte.

(aus dem Vorwort der Christlichen Patientenvorsorge)

Christliche Patientenvorsorge

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) der römisch-katholischen Kirche haben dafür die „Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung“ herausgegeben.

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