Startseite Archiv Nachricht vom 12. Dezember 2019

Kirchliche Stiftungen erhalten besondere Zuwendung zu Weihnachten

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Hannover. Kirchliche Stiftungen innerhalb der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers haben in den letzten zwei Jahren über 10,2 Millionen Euro für ihr Stiftungskapital eingeworben. Die Landeskirche hat dieses Engagement nach dem Prinzip „Aus drei mach vier!“ gefördert, ganz konkret: für drei eingeworbene Euro legte die Landeskirche einen hinzu. Nach intensiver Prüfung aller Anträge im Arbeitsfeld Fundraising im Haus kirchlicher Dienste (HkD) der Landeskirche Hannovers werden im Dezember über 2,8 Millionen Euro vom Landeskirchenamt an 247 Stiftungen überwiesen. „Die Stiftungen stehen für eine beeindruckende Vielfalt von kirchlichen Aktivitäten und für ein sehr großes Engagement derer, die in den Stiftungen Verantwortung tragen und für den jeweiligen Zweck ihrer Stiftung begeistern können. Dieses Engagement verdient große Anerkennung und den herzlichen Dank der Landeskirche“, sagt Oberkirchenrätin Elke Schölper, die für die Bonifizierung kirchlicher Stiftungen zuständige Referentin im Landeskirchenamt.

Die Bonifizierungs-Aktion lief vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019. Der maximale Bonifizierungsbetrag je Stiftung lag bei 40.000 Euro. „Berücksichtigt wurden auch Erbschaften und Vermächtnisse“, sagt Martin Käthler, Referent für Stiftungsberatung im HkD. „Zahlreiche kirchliche Stiftungen erhielten durch die Berücksichtigung in Testamenten größere sechsstellige Beträge, Häuser, Land oder Wertpapiere für ihr Stiftungskapital, welches nun ,auf ewig‘ im Sinne der Erblasserin oder des Erblassers bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrags wirksam werden kann. Denn alle Gelder fließen dem unantastbaren Stiftungskapital zu.“

In den ersten vier Bonifizierungsaktionen zwischen 2001 und 2015 wurden bereits über 61 Millionen Euro für das Stiftungskapital eingeworben, die Bonifizierung der Landeskirche betrug gut 13,5 Millionen Euro. „Schon länger ist abzusehen, dass die Kirchensteuereinnahmen auf Grund der demografischen Entwicklung sinken werden“, so Käthler. „Eine Stiftung wird errichtet als ein Baustein zur Sicherung des christlichen Lebens, in zahlreichen Kirchengemeinden, aber auch in Kirchenkreisen, in diakonischen Einrichtungen, in unseren Klöstern oder zu ganz bestimmten Zwecken wie Kirchenmusik oder Hospizarbeit.“ Alle fünf Bonifizierungsaktionen wurden in der Landessynode diskutiert und beschlossen, das Landeskirchenamt sorgte dann für die Umsetzung.

Das Haus kirchlicher Dienste unterstützt und ergänzt als übergemeindliche Einrichtung die Arbeit der Kirchengemeinden in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Aktuelle Themen und Fragestellungen werden hier aufgegriffen und zentral bearbeitet, so dass die Inhalte für die kirchliche Arbeit vor Ort zur Verfügung stehen. Zu den wesentlichen Aufgaben der Referentinnen und Referenten gehören die Entwicklung und Bereitstellung von Materialien, die Weiterbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen, die individuelle Beratung sowie der inner- und außerkirchliche Dialog.

Öffentlichkeitsarbeit im Haus kirchlicher Dienste