Der niedersächsische Landtag hat den 31. Oktober 2017 zu einem arbeitsfreien Feiertag erklärt. Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf. Das 500. Jubiläum des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) gilt als historisches Datum für das gesamte Christentum. Ursprünglich hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) dafür einen einmaligen gesetzlichen Feiertag vorgeschlagen.
"Dieser besondere Tag bietet uns die Chance, sich mit den Kerngedanken der Reformation und dem, was sie ausgelöst hat, auseinanderzusetzen", sagte der kirchenpolitische Sprecher und Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, am Mittwoch. Die Einlassung der EKD sei eine Einladung, diesen Tag und das Jubiläumsjahr gebührend zu feiern, ergänzte Uwe Santjer (SPD). "Lassen wir uns eingeladen fühlen."
Heiner Schorling (Grüne) warnte davor, einzelne Religionsgemeinschaften mit besonderen Feiertagen zu bevorzugen: "Andere Bundesländer haben allerdings schon Pflöcke eingeschlagen, so dass ein niedersächsischer Sonderweg nicht zu vermitteln wäre." Christian Grascha (FDP) bezeichnete die Reformation als einen der größten Wendepunkte in der Geschichte des Abendlandes. Für seine Partei sei es nicht entscheidend, ob der Jubiläumstag arbeitsfrei sei. "Es braucht eine neue Debatte über die Aufklärung."
Derzeit ist der Reformationstag nur in den ostdeutschen Ländern mit Ausnahme Berlins gesetzlicher Feiertag. Einige weitere Bundesländer wie Bremen oder Rheinland-Pfalz haben sich ebenfalls für einen einmaligen arbeitsfreien Feiertag ausgesprochen. Mit dem Reformationsjubiläum 2017 feiern die protestantischen Christen den 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) an die Schlosskirche zu Wittenberg. Die Veröffentlichung der 95 Thesen zum Ablasswesen und zu den damaligen Verhältnissen in der Kirche gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Kirchenreformation.
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