Diakonie bedauert Zustimmung des Bundestages zum Betreuungsgeld

Nachricht 08. November 2012

Bischof Meister fordert Grundsatzdebatte

Hannover (epd). Der hannoversche Diakoniedirektor Christoph Künkel hat die Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes bedauert. "Das Betreuungsgeld kann nicht der Ersatz für fehlende Krippenplätze sein", sagte er am Freitag in Hannover nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag. Auch der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Bischof Ralf Meister, hält eine grundsätzliche Debatte über die pädagogische Begleitung von Kindern für nach wie vor dringend nötig.

In namentlicher Abstimmung hatten 310 Bundestagsabgeordnete für das Betreuungsgeld gestimmt, 282 dagegen, zwei enthielten sich. Unter den Gegenstimmen waren auch Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen.

"Leider ist die Diskussion über das Betreuungsgeld aufgrund des parteienpolitischen Gezänks nicht auf dem angemessenen Niveau geführt worden", kritisierte der hannoversche Landesbischof. Er wünsche sich eine offene und fachkompetente Auseinandersetzung um das Familienbild und die frühkindliche Förderung. Dazu könnten die Kirchen ihre pädagogische Fachkompetenz und Erfahrungen aus den evangelischen Kindertagesstätten beitragen.

Diakoniedirektor Künkel sagte, das soziale Lernen werde in Krippen und Kitas nachhaltig gefördert: "Wir halten das Betreuungsgeld nach wie vor für falsch." Dagegen lohnten sich Investitionen in die Einrichtungen, zumal die Betreuungsplätze nicht ausreichten.

Gerade mit Blick auf die Mütter ist das Betreuungsgeld nach Ansicht Künkels ein Armutszeugnis. Viele Mütter wollten oder müssten bald nach der Geburt wieder arbeiten. Das Betreuungsgeld entspreche aber nicht einmal einem Euro Stundenlohn. "Wenn schon Betreuungsgeld, dann müsste es sich an einem ordentlichen Gehalt mit Rentenansprüchen orientieren", sagte der Diakoniechef.

Der Abstimmung im Bundestag war eine emotionale, anderthalbstündige Debatte vorangegangen. Das Betreuungsgeld soll im August 2013 eingeführt und an Eltern gezahlt werden, die ihre Kleinkinder nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben. Zunächst gibt es 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro im Monat.

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