Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung wegen Geheimnisverrats im Fall Käßmann ein

Nachricht 28. Juni 2010

Lüneburg/Hannover (epd). Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat die Ermittlungen wegen einer möglichen Verletzung des Dienstgeheimnisses im Fall der ehemaligen hannoverschen Landesbischöfin Margot Käßmann eingestellt. Es gebe keine konkreten Hinweise darauf, wer die Presse über Käßmanns Fahrt unter Alkoholeinfluss informiert habe, sagte Staatsanwältin Angelika Klee am Montag. Die für die Veröffentlichung verantwortlichen Journalisten hätten sich in zulässiger Weise auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Daraufhin seien keine weiteren Maßnahmen möglich gewesen.

Käßmann war am späten Abend des 20. Februar von der Polizei mit dem Auto gestoppt worden, nachdem sie eine rote Ampel missachtet hatte. Ein Blutalkoholtest erbrachte 1,54 Promille. Als erste Zeitung berichtete "Bild" am 23. Februar über den Vorfall. Die damalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) trat einen Tag später von ihren kirchlichen Leitungsämtern zurück.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft habe ergeben, dass bis zum Beginn der Presse-Berichterstattung bereits ein Kreis informiert gewesen sei, der sich nicht mehr eingrenzen lasse, sagte Klee. Zu ihm zählten neben den beteiligten Polizeibeamten auch der Mediziner, der die Blutprobe entnahm, sowie Justizbedienstete und Mitarbeiter der Führerscheinstelle. Weiter seien Vertreter der Landeskirchenamtes und Passanten darunter. Nicht auszuschließen sei, dass auch Personen im privaten Umfeld der damaligen Bischöfin informiert gewesen seien.

Insgesamt hatten Klee zufolge zehn Privatpersonen Anzeigen gegen unbekannte Täter aus Polizei und Justiz gestellt, davon zwei anonym. Die Anzeigen stützen sich jedoch auf Presseberichte und beruhten nicht auf Detailwissen. Die hannoversche Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen abgegeben. Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg wurde beauftragt, um jeden Verdacht mangelnder Objektivität zu vermeiden.

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28.06.2010