Drei Altenheime der Oldenburger Diakonie melden Insolvenz an

Nachricht 24. März 2010

Oldenburg/Delmenhorst (epd). Drei Altenheime der Diakonie im Oldenburger Land sind insolvent. Die Diakonie teilte am Mittwoch mit, dass sie bei den jeweiligen Amtsgerichten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt habe. Betroffen sind die Evangelische Altenhilfe Stephanusstift gGmbH in Delmenhorst sowie die Oldenburger Seniorenzentren Büsingstift und Schützenweg gGmbH. Die drei stationären Einrichtungen seien aber "im Kern sanierungsfähig".

Nach Auffassung von Diakonie-Vorstand Joachim von der Osten sind die Insolvenzen eine direkte Folge der strukturellen Veränderungen in der Altenpflege: "Heimleitungen und Beschäftigte haben beste Arbeit gemacht." Das Insolvenzrecht biete ein geordnetes Verfahren, um alle Überlebensmöglichkeiten der Einrichtungen auszuloten. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter werde dafür sorgen, dass die Agentur für Arbeit in den kommenden drei Monaten alle Gehaltszahlungen und Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.

Von der Osten begründete die Insolvenz-Anträge mit drohender Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg wolle gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter die drei Häuser sanieren. So könnten Arbeitsplätze erhalten werden. Die Bewohner hätten weiterhin ein qualitativ hochwertiges Lebensumfeld. Die Diakonie betreibt acht Einrichtungen der stationären Altenhilfe im Oldenburger Land.

Alle drei Häuser hätten in der Vergangenheit mit deutlich steigenden Lohn- und Energiekosten zu kämpfen gehabt, sagte von der Osten. Die in der Diakonie gezahlten Mindestlöhne lägen rund ein Viertel höher als vergleichbare Löhne der privaten Konkurrenz. Sie betrügen auch deutlich mehr als die anderer Wohlfahrtsverbände. Die von den Kassen als Kostenträger gezahlten Entgelte blieben jedoch schon lange weit hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurück.

Bereits im vergangenen Dezember hatte sich ein Streit um sieben der acht Seniorenheime der Diakonie zugespitzt. Von der Osten hatte damals vor einer Insolvenz der Häuser gewarnt, falls die Beschäftigten nicht auf einen Teil ihres Weihnachts- und Urlaubsgeldes verzichteten. Nachdem die örtlichen Mitarbeitervertreter einem freiwilligen und befristeten Gehaltsverzicht zugestimmt hatten, verweigerten jedoch die zustimmungspflichtigen Mitarbeitervertreter auf Landesebene ihr Einverständnis. Damals verhinderte die Diakonie die Pleiten, weil sie als Trägerverein zunächst auf ihre Mietforderungen verzichtete.

epd lnb jön mil/24.3.2010
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