Kommunikation statt Datenflut – Workshop zur Visitation zeigt klare Ergebnisse

Nachricht 26. September 2007


Seit knapp zwei Jahren erprobt die Landeskirche ein neues Visitationsverfahren, bei dem für die Gemeinden das Ausfüllen der vielen Fragebögen weitgehend entfällt. Kirchenvorstand und Pfarramt erstellen stattdessen einen Bericht, mit dem Stand und Perspektiven der gemeindlichen Arbeit beschrieben werden. Dieser Gemeindebericht liegt dann bei der eigentlichen Visitation, dem mehrtägigen Besuch des Superintendenten oder der Superintendentin in der Gemeinde, den Gesprächen zugrunde. Mehr als die Hälfte der 57 Kirchenkreise haben sich inzwischen an der Erprobung des neuen Verfahrens beteiligt.

„Das neue Verfahren ist gut, wir wollen nicht zum alten zurück“, war die einhellige Meinung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen eines Workshops, zu dem das Landeskirchenamt am 15. September 2007 eingeladen hatte. Superintendenten, Pastoren, Landessuperintendent Dr. Burghard Krause sowie Vertreter des Landeskirchenamts (Vizepräsident Arend de Vries, Oberlandeskirchenrat Jürgen Drechsler, Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch, Dr. Karoline Läger-Reinbold, Heinz-Werner Weinrich) und eine ehrenamtliche Kirchenvorstandsvorsitzende hatten sich einen Tag lang Zeit genommen, um die Erfahrungen aus der Erprobung auszuwerten und über Konsequenzen und Wünsche für ein neues Visitationsrecht zu beraten. Den Workshop moderierten Pastor Matthias Wöhrmann und Pastor Wolfgang Wattjes von der Gemeindeberatung. Die verschiedenen Aspekte der Visitation wurden in Kleingruppen beraten. Am Schluss standen Verabredungen zur konkreten Weiterarbeit.

Es wurde deutlich, dass das Interesse an der Visitation als Instrument der Aufsicht und Beratung ist sowohl bei den Visitierenden als auch bei den Visitierten sehr groß ist. Wichtig sei dabei ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Ertrag. Nicht die Erhebung von Daten, sondern die Kommunikation müsse im Zentrum stehen. In Arbeitsgruppen befassten sich die Workshop-Teilnehmer mit Fragen zum Visitationsbericht, zur Visitation in Kirchenkreis-Regionen und zum Verhältnis zwischen Visitation und Jahresgesprächen sowie dem Berichtswesen im Zusammenhang des neuen Finanzausgleichgesetzes.

Am Ende stand eine Reihe von Themen, an denen eine Projektgruppe weiter arbeiten wird. Sie besteht momentan aus Vertretern des Landeskirchenamts, soll in absehbarer Zeit aber noch erweitert werden, um auch künftig die an der Visitation Beteiligten in die Beratungen einzubeziehen. Ziel ist ein neues Visitationsrecht, das an die positiven Erfahrungen aus der Erprobung anknüpft. Es soll im Jahr 2009 verabschiedet werden.

Dr. Karoline Läger-Reinbold