Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) verabredet Verhandlungen über neues Tarifrecht

Nachricht 18. Juli 2007

Die ADK hat in ihrer Sitzung am 16.Juli 2007 folgenden Beschluss gefasst

„1. Zwischen der Arbeitgeber-Seite und der Mitarbeiter-Seite in der ADK bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob der TV-L für die Kirchen der Konföderation in Kraft getreten ist. Ungeachtet dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen werden die Verhandlungen über die Tarifstruktur in der Konföderation fortgesetzt.

2. Diese Verhandlungen werden auf der Grundlage des Antrags der Mitarbeiter-Seite zur Übernahme des TV-L (Vorlage Nr. 9/2007) und der von den Kirchen der Konföderation vorgelegten 19 Punkte mit Anmerkungen zum TV-L (Vorlage Nr. 17/2007) geführt.

3. Ziel dieser Verhandlungen ist eine Überarbeitung der Dienstvertragsordnung, die künftig auf den TV-L verweisen soll. Dabei werden sämtliche Regelungen der Dienstvertragsordnung einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen.

4. Die Verhandlungen über den Antrag der Kirchen auf Einführung einer neuen Dienstvertragsordnung (Vorlagen Nr. 12/2007 und 13/2007) werden vorläufig nicht fortgesetzt.”

Mit diesem Beschluss haben die Verhandlungsparteien ihren Willen bekräftigt, inhaltliche Verhandlungen über ein neues kirchliches Tarifrecht aufzunehmen. Dabei werden auch die Besonderheiten, die sich aus dem kirchlichen Auftrag und den starken Kirchensteuerrückgängen ergeben, verhandelt. Die kirchlichen Arbeitgeber hatten diese Besonderheiten mit der Vorlage Nr. 17/2007 in die ADK eingebracht; die Mitarbeiterseite hat sich aber erst jetzt bereit erklärt, hierüber zu verhandeln.

Die ADK regelt in partnerschaftlichem Zusammenwirken die Arbeitsbedingungen für die etwa 35.000 Angestellten, Arbeiter und Arbeiterinnen in den niedersächsischen Kirchen von Hannover, Braunschweig und Oldenburg. Sie ist paritätisch aus jeweils 9 Vertretern und Vertreterinnen der Kirchenleitungen und Kirchenkreise einerseits und der kirchlichen Mitarbeiterverbände andererseits zusammengesetzt. Als Mitarbeiterverbände beteiligen sich an der ADK die Gewerkschaft ver.di, der Verband kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Mitarbeitervertretungsverband der Konföderation.