Wolfenbüttel/Hannover (epd). Der evangelische Landesbischof Friedrich Weber aus Wolfenbüttel hat am Freitag den Wunsch der Kirchen nach einer Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber in Niedersachsen bekräftigt. Zugleich begrüßte er auf epd-Anfrage die Überlegungen in den Regierungsfraktionen von CDU und FDP, eine solche Kommission einzurichten. Weber ist Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
CDU-Politiker hatten sich gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Freitagausgabe) für eine Härtefallkommission ausgesprochen.
"Die Flüchtlingspolitik muss aus dem Parteienstreit heraus", sagte Landtagspräsident Jürgen Gansäuer: "Wir brauchen eine Härtefallkommission mit unabhängigen Leuten, die aus der aktiven Parteipolitik heraus sind." Zuvor hatte schon der CDU-Fraktionsvorsitzende David McAllister gegenüber den Kirchen eine Lösung für "Altfälle" signalisiert.
In Niedersachsen entscheidet bisher der Petitionsausschuss des Landtages über das Bleiberecht von langjährig geduldeten Flüchtlingsfamilien und abgelehnten Asylbewerbern. Weber sagte, nach seiner Einschätzung sei die Diskussion um die Abschiebepraxis durch das einhellige Votum der evangelischen und katholischen Bischöfe Niedersachsens vorangebracht worden. Die Bischöfe hatten Anfang März in Goslar gefordert, in Niedersachsen eine Härtefallkommission zu bilden.
Der niedersächsische Petitionsausschuss könne bei seinen Beratungen nur dann externe Berater hinzuziehen, wenn Uneinigkeit im Ausschuss herrsche, kritisierte der Bischof. Das erschwere die weitere Erörterung des Falles. Die fünf Berater des Ausschusses kommen aus den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, dem Landkreistag und der Ausländerkommission des Landtages.
Der Landesbischof äußerte Verständnis dafür, dass kriminell gewordene Flüchtlinge in ihre Heimat abgeschoben werden. Als generelle Kriterien für den Verbleib von Flüchtlingen nannte er Sprachkenntnisse, Zustimmung zur Verfassung und gelungene Integration.
Die Kirchen hatten bedauert, dass der Petitionsausschuss noch in keinem Fall einem Votum der Berater gefolgt sei, wenn diese einen Härtefall festgestellt hatten. Härtefallkommissionen bestehen in 14 der 16 Bundesländer. Bayern und Niedersachsen haben bisher keine solche Kommission.
(epd Niedersachsen-Bremen/b0720/17.03.06)
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