Hermann Barth wird neuer Präsident des EKD-Kirchenamtes
Hannover (epd). Der Theologe Hermann Barth übernimmt an diesem Mittwoch die Leitung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der 60-Jährige löst den bisherigen Kirchenamtspräsidenten Valentin Schmidt (65) ab, der in den Ruhestand geht. Barth ist seit 1985 im EKD-Kirchenamt tätig, zuletzt als Vizepräsident und Leiter der Hauptabteilung Theologie und öffentliche Verantwortung.
Barth übernimmt die neue Aufgabe zu einem Zeitpunkt, an dem im Zuge der Strukturreform im Protestantismus die Integration der bislang eigenständigen Verwaltungen der Zusammenschlüsse der unierten und lutherischen Kirchen in das EKD-Kirchenamt ansteht. Der promovierte Theologe, der in Ludwigshafen am Rhein geboren wurde, gehört seit 2004 dem Nationalen Ethikrat an. Auch ist er Mitglied im ZDF-Fernsehrat. Mit Barth steht erstmals seit 1966 wieder ein Theologe an die Spitze der Kirchenverwaltung, die in den vergangenen vier Jahrzehnten von Juristen geleitet wurde.
Der Präsident der kirchlichen Verwaltung ist zuständig für kirchenpolitische Grundsatzfragen und die Beziehungen zwischen der EKD und ihren Gliedkirchen. Das Kirchenamt mit Sitz in Hannover führt die Amtsgeschäfte des EKD-Rates und koordiniert die Arbeit von Synode und Kirchenkonferenz sowie von Ausschüssen und Kommissionen. Der EKD gehören 23 Landeskirchen mit knapp 26 Millionen Mitgliedern an.
Neuer Vizepräsident wird Burkhard Guntau (57), der zugleich die Leitung der Hauptabteilung "Recht und Verwaltung" übernimmt. Guntau war lange Jahre in der Justizverwaltung von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt tätig, zuletzt als Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt. Seit 1996 leitete er die Rechtsabteilung im Kirchenamt. An der Spitze der Hauptabteilung Ökumene und Auslandsarbeit steht EKD-Auslandsbischof Rolf Koppe (65).
(epd Niedersachsen-Bremen/b0531/28.02.06)
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Präsident: Fortschritte beim Zusammenwachsen der EKD
Hannover (epd). Deutliche Fortschritte im Zusammenwachsen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat der scheidende Präsident des EKD-Kirchenamtes in Hannover Valentin Schmidt (65) hervorgehoben. Die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln habe sich spürbar verbessert, sagte Schmidt am Dienstag dem epd. Hervorragend habe sich auch das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kirchenamt und den 23 Landeskirchen entwickelt: "Sonst wären wir bei der Strukturreform nicht so vorangekommen."
Der Jurist geht zum 1. März in Ruhestand. Schmidt leitete seit 1997 das Kirchenamt in Hannover mit rund 200 Mitarbeitern, führte die Amtsgeschäfte des EKD-Rates und koordinierte die Arbeit der Kommissionen und Ausschüsse. Sein Nachfolger wird der Theologe und bisherige Vizepräsident der Kirchenamtes, Hermann Barth.
Als Beispiel für das gestärkte Gemeinschaftsgefühl nannte der scheidende Kirchenamtspräsident Aktionen gegen die Kommerzialisierung des Advents und zum Schutz der Sonn- und Feiertage in Abstimmung mit den Landeskirchen. In den vergangenen Jahren habe die EKD an Ansehen gewonnen, bilanzierte Schmidt. Bei der Politik auf der Ebene des Bundes wie auch der Länder sei die Kirche als Gesprächspartner gefragt. Dabei könne jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass kirchliche Positionen "eins zu eins" übernommen würden. (epd Niedersachsen-Bremen/b0530/28.02.06)
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EKD will bei EU öffentlichen Rundfunk rechtlich sichern
Hannover (epd). Die Evangelische Kirche tritt für eine Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch im europäischen Recht ein. Dies habe der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kürzlich bei einem Gespräch mit der EU-Medienkommissarin Viviane Reding deutlich gemacht, teilte die EKD am Dienstag in Hannover mit. Einer stabilen Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks messe der Rat eine hohe Bedeutung zu, geht aus der Mitteilung hervor, die dem epd vorab zur Verfügung gestellt wurde.
Die europäischen Richtlinien müssten gewährleisten, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender weiterentwickeln könnten, habe der Rat der EKD gegenüber Reding deutlich gemacht. Die Europäische Kommission hat Ende vergangenen Jahres den Entwurf einer Novelle der EU-Fernsehrichtlinie vorgelegt, der jetzt in Ministerrat und Europäischem Parlament beraten wird.
In einem einstündigen Gespräch mit der EU-Kommissarin hatten sich die nach Brüssel angereisten Kirchenvertreter der Mitteilung zufolge unter anderem auf die deutsche Nachkriegsgeschichte bezogen. Die Geschichte habe gezeigt, dass unabhängige, öffentlich-rechtlich organisierte
Hörfunk- und Fernsehprogramme unabdingbar für die Identitätsbildung einer Gesellschaft und für das demokratische Handeln seien. In Deutschland sei dieses "bewährte Modell als zivilgesellschaftliche Aktivität fest verankert". Dies gelte auch deshalb, weil Vertreter zivilgesellschaftlicher Gruppen in den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten säßen.
Der Rat der EKD hält den Entwurf zur Revision der europäischen Fernsehrichtlinie für begrüßenswert, weil er den Anwendungsbereich der Bestimmungen auf alle Mediendienste mit bewegten Bildern, unabhängig von der Verbreitungstechnologie, ausdehne. Damit werde der meinungsbildende Charakter aller Medien anerkannt. Ethische Mindeststandards zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde würden dem Entwurf zufolge künftig technologieneutral gelten.
Mit "großer Sorge" sehe der Rat der EKD allerdings Bestrebungen der EU-Kommission, das Fernsehen als Ganzes auf ein Wirtschaftsgut zu reduzieren und es nicht mehr als Kulturgut zu verstehen. Die Kirchenvertreter lehnten gegenüber Reding insbesondere deren Vorschlag ab, programmintegrierte Werbung (Product-Placement) bedingt zu erlauben. Trotz neuer Möglichkeiten sollte die klare Trennung von Werbung und Programm erhalten und geschützt bleiben, forderte der Rat der EKD in Brüssel. Anderenfalls stünde die Glaubwürdigkeit von Informations- und Servicesendungen des Fernsehens auf dem Spiel.
(epd Niedersachsen-Bremen/b0532/28.02.06)
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