Verwaltungsgericht weist Klage gegen Glockengeläut ab

Nachricht 09. November 2005

Hannover/Bad Nenndorf (epd). Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Mittwoch eine Klage gegen morgendliches Glockengeläut abgewiesen. Ein Ehepaar aus Bad Nenndorf wollte erreichen, dass die örtliche evangelische Kirchengemeinde das Gebetsläuten um 7 Uhr morgens unterlässt. Die Anwohner fühlten sich durch das Geräusch belästigt. Das Gericht sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Lautstärke der Glocken die zulässigen Grenzwerte überschreite. Dies habe ein Privatgutachten der Kirchengemeinde ergeben (Az 12 A 389/04).

Die Kläger hätten die Schallmessungen dieses Gutachtens anzweifeln oder ein eigenes Privatgutachten vorlegen müssen, urteilte der Richter. Den Antrag auf ein gerichtliches Gutachten lehnte er ab, da andere Ergebnisse nicht zu erwarten seien. Der Anwalt des Ehepaars wollte das Urteil auf epd-Anfrage nicht kommentieren. Die Pastorin der beklagten Godehardi-Gemeinde in Bad Nenndorf, Sabine Lambrecht, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung.

Bei der Verhandlung legte der Richter dar, dass das frühe Läuten ein religiöser Brauch sei. Trotz einer zweijährigen Unterbrechung wegen Sanierungsarbeiten in der Kirche genieße er Bestandsschutz. Das Grundrecht der Kläger, keine Religion auszuüben, sei nicht so auszulegen, dass auch andere darauf verzichten müssten. Zudem lägen keine Beschwerden anderer Anwohner gegen das Glockenläuten vor. Das Haus der Kläger liegt etwa 250 Meter von der Kirche entfernt. (epd Niedersachsen-Bremen/b3548/09.11.05)

Copyright: epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen