Pressemitteilung der VELKD
Klink, den 18.10.2005
Generalsynode der VELKD macht Weg für neue Struktur der evangelischen Kirche frei – Ratifizierungsprozess in den Gliedkirchen kann beginnen
Klink b. Waren a.d. Müritz – Die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat den Weg zu einer neuen Struktur der evangelischen Kirche frei gemacht. Bei einer Gegenstimme beschloss sie ein Kirchengesetz zum Vertrag zwischen der VELKD und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der am 31. August 2005 unterzeichnet wurde. Damit kann der Ratifizierungsprozess in den Gliedkirchen beginnen. Die Zustimmung aller Landeskirchen vorausgesetzt, soll der Vertrag zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Er sieht die Umsetzung des so genannten Verbindungsmodells vor. Danach werden künftig die Mitglieder der Generalsynode zugleich Mitglieder der EKD-Synode sein. U.a. wird das Lutherische Kirchenamt mit dem Kirchenamt der EKD unter einem Dach zusammen geführt.
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist ein Zusammenschluss von acht Landeskirchen. Ihr gehören an: Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Nordelbien, Sachsen, Schaum¬burg-Lippe und Thüringen. Die VELKD repräsentiert rund 10,4 Millionen Gemeindeglieder. Leitender Bischof ist Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), Landesbischof Hermann Beste (Schwerin) sein Stellvertreter. Dem Lutherischen Kirchenamt in Hannover steht Präsident Dr. Friedrich Hauschildt vor. Einmal jährlich tagt im Oktober die Generalsynode der VELKD. Dieses Gremium umfasst 62 Vertreter aus den Gliedkirchen der VELKD. An der Spitze der Generalsynode steht als Präsident Richter Dirk Veldtrup (Hannover).
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