Landesbischöfin warnt erneut vor Legalisierung der Sterbehilfe

Nachricht 14. Oktober 2005

Hannover (epd). Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) hat seinen Vorstoß zur aktiven Sterbehilfe verteidigt. Es gehe darum, die Autonomie von Patienten zu stärken, sagte Kusch am Donnerstagabend in einem Streitgespräch auf NDR-Info-Radio. Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann warnte dagegen erneut vor einer Legalisierung der Sterbehilfe: "Das wäre ein gefährlicher Weg für die Gesellschaft", sagte sie in der Sendung.

Sie habe allergrößte Frucht vor einem Missbrauch, betonte die evangelische Bischöfin. Bei der Entscheidung über eine Tötung auf Verlangen könnten auch die Kosten einer Behandlung erwogen werden:
"Ich möchte nicht in einer Situation leben, in der Menschen Angst haben müssen vor Ärzten oder Pflegekräften." Käßmann nannte als Beispiel die Niederlande, die 2001 als weltweit erstes Land die aktive Sterbehilfe legalisiert hatten. Dort seien einer Studie zufolge seitdem auch Menschen getötet worden, die dies nicht ausdrücklich gewünscht hätten.

Roger Kusch sagte, man müsse Respekt für die Entscheidung schwerkranker Patienten haben, sterben zu wollen: "Dafür brauchen wir eine klare rechtliche Lösung, ähnlich wie beim Paragraphen 218, der die Schwangerschaftsabbrüche regelt." Nach Ansicht von Kusch handelt es sich bei der aktiven Sterbehilfe um einen vergleichbaren Fall. Es gehe jeweils um die Diskrepanz zwischen Selbstbestimmung und Leben.
(epd Niedersachsen-Bremen/b3281/14.10.05)
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