Wahlgesetz für Superintendenten in der Kritik

Nachricht 11. März 2005

Celle (epd). Das Wahlverfahren für Superintendenten in der hannoverschen Landeskirche gerät in die Kritik. Der Kirchenkreistag des evangelischen Kirchenkreises Celle habe eine Änderung des Wahlgesetzes gefordert, teilte der Celler Öffentlichkeitspastor Uwe Schmidt-Seffers am Donnerstag mit.

Der Kirchenkreis Celle gehört mit mehr als 90.000 Mitgliedern zu den größten von 58 Bezirken der Landeskirche, denen jeweils ein Superintendent oder eine Superintendentin vorsteht. Der Celler Kirchenkreistag kritisiert, dass das Landeskirchenamt nicht verpflichtet sei, dem Kirchenkreis alle Namen von Bewerbern für das Leitungsamt mitzuteilen.

Der Kirchenkreis könne seine Rechte nur wahrnehmen, wenn ihm Alternativen zu vorgeschlagenen Personen genannt werden, hieß es. Bei der Wahl eines Superintendenten in Celle stand nur ein Bewerber auf der Vorschlagsliste. Im Kirchenkreis war jedoch bekannt, dass es weitere gegeben hatte.

Die Landeskirche hat das Wahlverfahren 2001 eingeführt.
Superintendenten und Superintendentinnen werden seitdem auf Vorschlag des Landeskirchenamtes durch den Kirchenkreistag gewählt. Zuvor wurden sie vom jeweiligen Landesbischof oder der Landesbischöfin ernannt.

Wirklich demokratisch sei auch das neue Verfahren nicht, kritisierte Schmidt-Seffers. Eine Änderung des Wahlgesetzes könnte nach Einschätzung des Celler Kirchenkreistagsvorsitzenden Hans-Gerhard Kammler frühestens Ende des Jahres in der Landessynode beschlossen werden. (epd Niedersachsen-Bremen/b0782/10.03.05)
Copyright: epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen