Um Familien mit geringem Einkommen oder Sozialhilfe einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen, fördert das Land Niedersachsen auch in diesem Jahr Erholungsmaßnahmen für Familien mit mindestens zwei Kindern, einem behinderten Kind und Familien mit nur einem Elternteil. Abhängig vom Familieneinkommen können Zuschüsse pro Übernachtungstag bis zu 4,09 Euro für jedes Elternteil und das 1. und 2. Kind, 6,14 Euro für das 3.Kind und 11,25 Euro für das 4. und weitere Kinder beantragt werden. Für behinderte Kinder werden zusätzlich bis zu 10,23 Euro je Übernachtungstag gewährt. Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten zusätzlich 2,56 Euro je Übernachtungstag und Person.
„Insbesondere Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen sind nicht in der Lage Ansparungen für einen Erholungsaufenthalt vorzunehmen, so dass sie oftmals mehrere Jahre keine Möglichkeit zur Regeneration und Stärkung des Familienzusammenhaltes haben“, so Bernd Heimberg, Vorsitzender der AGF Nds.
Weitere Informationen können bei der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände unter der Telefonnummer 0511 – 3604 110 angefordert werden. Empfohlen wird, sich für die Herbst – und Weihnachtsferien bereits jetzt zu melden.
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