Gedenkstein für tot geborene Kinder in Northeim

Nachricht 24. November 2003

Northeim (epd). Auf dem Northeimer Stadtfriedhof ist am Donnerstag ein Gedenkstein für tot geborene, nicht bestattungspflichtige Kinder eingeweiht worden. "Wenn Eltern ein Kind verlieren, das nicht lebensfähig ist, wünschen sie, dass es an einem schönen Platz auf dieser Erde einen Ort behält", sagte die evangelische Pastorin Dorothea Speyer-Heise. Der Gedenkstein aus Granit zeigt zwei Hände, die eine Rose umfassen.

An der Feier nahmen auch Northeims Bürgermeister Irnfried Rabe (FDP) und Superintendent Heinz Behrends teil. Nach einem Beschluss des Rates hatte die Stadt Northeim bereits in der Vergangenheit ein Gräberfeld für früh verstorbene Kinder eingerichtet. Der Gedenkstein vollende den Gedanken, für trauernde Eltern einen angemessenen Ort der Trauer zu schaffen, sagte Behrends.

Ein Bestattungsrecht oder gar eine Bestattungspflicht für Fehl- und Totgeburten gibt es bislang nicht. Nach dem Personenstandsgesetz muss ein Kind mindestens 500 Gramm wiegen, um juristisch als Person anerkannt und bestattet zu werden. Nicht lebensfähige Kinder, die dieses Gewicht erreichen, heißen Totgeburten. Leichtere Embryonen gelten als Fehlgeburten.

Das niedersächsische Bestattungsgesetz schreibt erst für Embryonen ab 35 Zentimetern Größe Beerdigungen vor. In anderen Bundesländern sind Gewichtsgrenzen von 500 oder 1.000 Gramm die Richtlinie. Meistens werden Fehl- und Totgeburten von den Krankenhäusern "entsorgt". Als das Fernsehen vor einigen Jahren über diese Praxis berichtete, gründeten sich in mehreren Städten Initiativen, um Grabfelder für Embryonen zu schaffen. (epd Niedersachsen-Bremen/b3446/20.11.03)
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