Grüne Gentechnik - Beschluss der Landessynode

Beschlüsse in der 30. Sitzung am 5. Juni 2010 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Umwelt- und Bauausschusses betr. Grüne Gentechnik (Aktenstück Nr. 62) auf Antrag des Ausschusses, ergänzt durch Zusatzanträge:
In der Zeit der Moratorien zur Grünen Gentechnik auf Kirchenland hat die Landessynode die Entwicklung dieser Technologie begleitet. Die Erwartungen an diese Technologie haben sich bislang nicht erfüllt. Die Risiken eines Anbaus von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut sind weiterhin nicht abschätzbar und eine Rückholbarkeit ist nicht gegeben.
Angesichts der Folgen eines Anbaus von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut für die Wahlfreiheit von Produzenten und Verbrauchern spricht sich die Landessynode gegen einen Anbau von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut auf kirchlichen Ländereien in der hannoverschen Landeskirche aus.
Die Landessynode empfiehlt den Kirchenvorständen beim Abschluss neuer Landpachtverträge unter den Sondervereinbarungen den folgenden Zusatz aufzunehmen: „Gentechnisch veränderte Organismen 98 (GVO) in Form von Saat- und Pflanzgut dürfen auf den Pachtflächen nicht ausgesät und angepflanzt werden.“
Die Landessynode bittet den Umwelt- und Bauausschuss in Zusammenarbeit
mit dem Landeskirchenamt, dem Umweltbeauftragten der Landeskirche, der Arbeitsstelle Umweltschutz und dem Kirchlichen Dienst auf dem Lande im Haus kirchlicher Dienste die Weiterentwicklung der Grünen Gentechnik zu beobachten und die Kirchengemeinden aktuell zu beraten.
Die Landessynode begrüßt ausdrücklich eine weitere unabhängige Grundlagenforschung. Sie wird sich des Themas Grüne Gentechnik auf Kirchenland wieder annehmen, wenn sich durch die Forschung und Entwicklung in der Grünen Gentechnik grundlegend neue Aspekte ergeben, die eine Neubewertung der Situation erfordern.
Das Landeskirchenamt wird gebeten, den Bericht des Umwelt- und Bauausschusses betr. Grüne Gentechnik (Aktenstück Nr. 62) an alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise sowie kirchlichen Werke und Einrichtungen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers weiterzuleiten.