Die Finanzlage zum 31.12.2019 wäre allerdings wesentlich dramatischer, wenn die Landeskirche nicht in den vergangenen Jahren eine konsequente Haushaltskonsolidierung betrieben hätte, die durch die Aktenstück-Reihe Nr. 98ff. der 23. Landessynode vorgegeben war. Von 2004 bis 2015 wurden dadurch jedes Jahr im Durchschnitt gut 10 Millionen € real eingespart. Damit konnte der Haushalt in 11 Jahren real um rd. 120 Millionen € entlastet werden. Dieser Weg war notwendig, weil die Defizite von 2003 bis 2010 in der Gesamtsumme über 300 Millionen € betrugen und eine nachhaltige Sanierung des landeskirchlichen Haushalts erforderlich machte.
Für das Jahr 2020 erwartet die Landeskirche aufgrund der Corona-Pandemie einen drastischen Ertragsrückgang. Die Kirchensteuer, die sich nach der zu zahlenden Einkommenssteuer berechnet, wird um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag geringer ausfallen. Kirchenmitglieder, die durch die Corona-Pandemie bedingt Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld beziehen, zahlen keine Kirchensteuer. Zudem wird die Landeskirche zusätzliche Ausgaben zu schultern haben, um die finanziellen Corona-Folgen in verschiedenen Bereichen (z. B. Tagungshäuser, Kindertagesstätten) abzufedern.
In der mittelfristigen Finanzplanung wird die Landeskirche mit abnehmenden Kirchensteuererträgen rechnen müssen. Zwar werden die nominellen Kirchensteuererträge in den nächsten Jahren auf dem gegenwärtigen Niveau verharren. Die reale Finanzkraft der Landeskirche wird aber abnehmen, da die Landeskirche die jährlichen linearen Preis- und Personalkostensteigerungen nicht aus zusätzlichen Kirchensteuererträgen finanzieren kann.
Deshalb wird die Landeskirche in den 20-iger Jahren entscheiden müssen, welche neuen Strukturveränderungen notwendig sind. Diese Frage wird die Kirchengemeinden, die Kirchenkreise und die Landeskirche aber schon in den nächsten Jahren beschäftigen, da die Strukturkonzepte nur langfristig geplant werden können und mit den verantwortlichen Gremien auf allen Ebenen gut abgestimmt werden müssen.
Darüber hinaus bleiben zusätzliche Risiken bestehen! Die Kirchensteuer kann etwa durch Veränderungen des staatlichen Einkommensteuerrechts noch stärker einbrechen. Die Preis- und Personalkostensteigerungen können noch höher ausfallen als angenommen. Zudem steigen auch die konjunkturellen Risiken, die über sinkende Einkommensteuer auch Auswirkungen auf die Kirchensteuer der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers haben können.