In Niedersachsen: Auseinandersetzungen um die Härtefallkommission

Vertreter der evangelischen Kirchen in der Härtefallkommission des Landes Niedersachsen für abgelehnte Asylbewerber haben sich kritisch zu einer geplanten Neuordnung des Gremiums geäußert. „Wir wollen nicht, dass die Situation für die Betroffenen noch schwieriger wird“, sagte der Hamelner Superintendent Philipp Meyer (Bild) dem epd. Der den Kommissionsmitgliedern vorliegende Entwurf deute aber genau darauf hin. Die Kommission kann für ausreisepflichtige Flüchtlinge ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erwirken.
Zwar habe Innenminister Uwe Schünemann (CDU) dementiert, dass es in der neuen Verordnung um das Kirchenasyl gehe, sagte Meyer, der als Kirchenvertreter in der Kommission sitzt. In dem Papier werde das Kirchenasyl allerdings de facto mit einem „Untertauchen“ der Ausreisepflichtigen gleichgesetzt. Dies wiederum solle ein Ausschlussgrund sein, die Härtefallkommission anzurufen. „Die Kirchen betrachten sehr kritisch jede Veränderung in Fragen des Kirchenasyls“, sagte Meyer. Auch mit weiteren Punkten seien die Kirchen nicht einverstanden, etwa dass ein feststehender Abschiebetermin nach wie vor den Weg in die Kommission verbaue.
Es sei darüber hinaus nicht der Sache dienlich, wenn das Innenministerium auf jeder Stufe der Entscheidung versuche, die Vorgänge zu steuern. Die Kirchen wollten aber noch eingehend den neuen Entwurf beraten und in der übernächsten Woche eine detaillierte Stellungnahme abgeben.
Unterdessen haben auch mehrere Landtagsfraktionen mit Kritik auf die geplante Änderung reagiert. Für die Grünen forderte Filiz Polat, die Verantwortung für die Härtefallkommission in die Hände des Parlaments zu legen. Wenn der Innenminister behaupte, der vorliegende Entwurf sei keine Verschärfung, „täuscht er die Öffentlichkeit abermals“.
Die FDP sprach sich dafür aus, den festgesetzten Abschiebetermin nicht zum Ausschlusskriterium für das Anrufen der Kommission zu machen. Die Linke forderte eine unabhängige Kommission ohne ein Stimmenübergewicht des Ministeriums und deutliche Erleichterungen beim Zugang zur Kommission.
Für das Innenministerium betonte der Leitende Ministerialrat Paul Middelbeck, der Minister wolle die Arbeit der Kommission erleichtern und transparenter machen: „Wir wollen kein verstecktes Verfahren.“ Ausreisepflichtige sollten künftig schriftlich darüber informiert werden, dass sie die Härtefallkommission anrufen können. Dafür erhielten sie eine vierwöchige Frist. Wenn diese ungenutzt verstreiche und ein Abschiebungstermin bereits feststehe, werde es jedoch zu spät sein.
Darüber hinaus solle künftig auch trotz fahrlässig begangener Straftaten ein Härtefallersuchen zulässig sein. Die Änderungen sind noch nicht von der Landesregierung beschlossen.
epd, 18. November 2011