Kirchenasyl: Zuflucht im kirchlichen Raum

„Immer wieder kommt es vor, dass Kirchengemeinden Flüchtlinge und Asylbewerber vorübergehend in kirchlichen Räumen aufnehmen, um sie vor einer drohenden Abschiebung zu schützen. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel durch die Betroffenen sehen manche in der Gewährung eines solchen 'Kirchenasyls' häufig die letzte Möglichkeit, um in einem konkreten Einzelfall Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und eine drohende Gefahr für Leib und Leben im Rückkehrland abzuwenden.“ So heißt es in der vom Kirchenamt der EKD und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) 1998 herausgegebenen ‘Gemeinsamen Wort der Kirchen’ zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht. Dieses gemeinsame Wort ist überschrieben: „... und der Fremdling in deinen Toren.“ Dies ist ein Zitat aus dem Alten Testament. Es weist auf eine lange theologische Tradition der Auseinandersetzung mit dem Schicksal und dem Recht des Fremden hin.
„Kirchenasyl“ im heutigen Sinn gibt es etwa seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die, die Kirchenasyl gewähren, sehen darunter eine kirchliche Nothilfe, weil sich in den für die Betroffenen die Einsicht durchgesetzt hat, es sei „Gefahr im Verzug“. Kirchenasyl ist höchst umstritten und immer mit Konflikten beladen, da es gültiger Rechtslage widerspricht.