Streichhölzer verschiedener Farbe

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Landeskirche gegen Wiederaufnahme

Hannoversche Landeskirche wendet sich gegen neue Erkundung in Gorleben

Atomkraft 2
Widerstand gegen Atomkraftwerke, Bild: Jens Schulze

Die hannoversche Landeskirche kritisiert, dass die Erkundung des Salzstocks Gorleben als atomares Endlager wieder aufzunehmen, wenn nicht zugleich nach Alternativen gesucht werde. Die Regierung solle auf Bedenken und Sorgen der Bevölkerung besonders im niedersächsischen Wendland Rücksicht nehmen und die Suche nach einem Endlager ergebnisoffen halten.

„Die Landeskirche erwartet, dass den Menschen vor Ort Vertrauen entgegengebracht wird, dass sie in sämtliche Prozesse einbezogen werden und dass die Erkundung transparent, nachprüfbar und ergebnisoffen durchgeführt wird“, heißt es in der Stellungnahme. Den Christinnen und Christen gehe es auch um die besondere ethische Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung. Zur größten evangelischen Landeskirche in Deutschland gehören auch Kirchen- und Kapellengemeinden in der Region Gorleben. Darunter sind Gemeinden, deren Grundstücke über dem Salzstock liegen.

Die Landeskirche hält es grundsätzlich für nötig, in absehbarer Zeit einen Weg für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle zu finden. Sie erinnert jedoch an die Erklärung ihrer Synode, des Kirchenparlaments, vom November. Diese verknüpfe eine weitere Erkundung in Gorleben mit drei Bedingungen, die Röttgens Pläne nach ihren Informationen nicht erfüllten.

Danach müssten gleichzeitig mindestens ein weiterer Standort für ein Endlager und ein anderes Wirtsgestein als Salz untersucht werden. Zudem müssten die schärferen Regeln des Atomrechts anstelle des Bergrechtes und die damit verknüpfte Bürgerbeteiligung gelten. Die Landessynode fordere standortunabhängige Sicherheitskriterien nach internationalem Standard, die in einem transparenten Verfahren entwickelt werden sollten.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen hatte im März 2010 angekündigt, dass er das von der rot-grünen Bundesregierung vor zehn Jahren verhängte Erkundungs-Moratorium für den Salzstock jetzt aufheben und mit den Vorbereitungen beginnen will. Dafür soll das alte Bergrecht von 1983 gelten. Für das anschließende Planfeststellungs-Verfahren sei das Atomrecht vorgesehen, das schärfere Auflagen für die Bürgerbeteiligung enthält. Betriebsbereit sollte das Lager 2030 bis 2035 sein.

epd