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Pflicht zu Impressum und Datenschutzerklärung

Mit dem neuen Datenschutzgesetz hat sich für Betreiber*innen von Webseiten nicht sehr viel geändert. Nach alter wie nach neuer Rechtslage müssen die Nutzer*innen über den/die Anbieter*in selbst und über die Art, den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend informiert werden. Neu ist aber die Tiefe der zu gebenden Informationen.

Impressum auf der Webseite

Das Impressum auf einer Webseite ist jeweils individuell auf die Kirchengemeinde oder den Kirchenkreis zuzuschneiden. Die Pflichtangaben hierfür sind16: ■■ Name des/r Dienstanbieter*in (z. B. Kirchenkreis, Kirchengemeinde), vertreten durch das entsprechende Organ (z. B. KKV, KV)

  • Rechtsform (Körperschaft des öffentlichen Rechts, ggf. Verein, gGmbH)
  • Adresse (=ladungsfähige Anschrift, kein Postfach)
  • Vorname, Name der vertretungsberechtigten Person (KKV-Vorsitz, KV-Vorsitz)
  • Kontaktdaten (Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen: E-Mail-Adresse (zwingend), Telefonnummer (nicht zwingend, aber anzuraten), Faxnummer (wenn vorhanden))
  • sofern vorhanden (z. B. bei einer gGmbH): Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Pflichtangaben ergeben sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und aus § 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Gemäß § 55 Absatz 2 RStV ist für journalistischredaktionell gestaltete Angebote zusätzlich folgende Angabe notwendig:

  • verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte (Name, Anschrift)

Weitere Einzelheiten zum Impressum können Sie auch in einem Leitfaden des Bundesjustizministeriums nachlesen. Ein Musterimpressum finden Sie im Anhang der Broschüre. Auf der landeskirchlichen Plattform max-e ist ebenso ein eigenes Impressum zu formulieren und die nach § 55 RStV redaktionell verantwortliche Person sowie die oder der örtliche Datenschutzbeauftragte anzugeben. Die aktuelle Liste der örtlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der landeskirchlichen Webseite. Für diese Angaben wird in max-e innerhalb der Grundeinstellungen ein Formular bereitgestellt.

Auf der Plattform wir-e sind in diesem Zusammenhang keine gesonderten Angaben erforderlich, da es sich bei wir-e um ein Gesamtsystem mit einer redaktionellen und datenschutzrechtlichen Gesamtverantwortung handelt. Sie können in das Impressum noch weitere, freiwillige Angaben aufnehmen. So kann man sich etwa zum Haftungsausschluss für eigene oder fremde Inhalte, auf die man per Link verweist (sogenannte Disclaimer), äußern. Oft wird auch ein Hinweis auf die Zulässigkeit des Kopierens der eingestellten Texte, Videos oder Bilder aufgenommen.

Sie können sich das gut verdeutlichen, indem Sie sich verschiedene Disclaimertexte auf Webseiten anschauen und überlegen, was davon auf Sie am besten zutrifft. Rechtlich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Haftungsausschlüsse keine Rechtswirkung entfalten. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen haften, auch wenn Sie einen Haftungsausschluss auf Ihrer Webseite formulieren. Lange wurde etwa diskutiert, in welchem Umfang man für verlinkte Seiten haftet. Verlinken Sie auf fremde Seiten, sollten Sie diese in regelmäßigen Abständen kontrollieren.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, nur auf Webseiten zu verweisen, bei denen Sie davon ausgehen können, dass sich die Verantwortlichen für die Seiten rechtskonform verhalten. Bei Bekanntwerden rechtswidriger Inhalte auf diesen Seiten sollte man den gesetzten Link sofort von der eigenen Webseite entfernen. Wenn Dritte die Inhalte Ihrer Webseite nicht kopieren sollen, können Sie das zwar ins Impressum aufnehmen. Das deutsche Urheberrecht schützt Sie aber auch, ohne dass Sie dies gesondert erwähnen. Gemäß § 15 UrhG bedarf jede Kopie fremder Texte oder Bilder der Erlaubnis des/der Rechteinhaber*in.

Datenschutzerklärung auf der Webseite

Die Erforderlichkeit einer Datenschutzerklärung geht ebenfalls auf das Telemediengesetz (TMG) zurück. Dort wird in § 13 gefordert, dass die Nutzer*innen noch vor der Nutzung darüber zu informieren sind, welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung erhoben und gespeichert werden. Da eine Vorabinformation bei Internetseiten schwierig ist, wird die jederzeitige Abrufbarkeit über einen leicht erkennbaren Link allgemein als ausreichend angesehen. Sinn und Zweck der Erklärung ist die Aufklärung der Nutzer*innen über die jeweilige Datenerhebung. Da fast alle Webseiten individuell gestaltet sind, erfordert dies auch eine individuelle Gestaltung der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist an den tatsächlich auf der Webseite erfassten, gespeicherten und protokollierten Nutzerdaten auszurichten.

Die im Anhang befindliche Datenschutzerklärung ist beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Natürlich können Sie die Formulierungen für die eigene Webseite übernehmen. Achten Sie aber darauf, dass die übernommenen Teile auch auf die eigene Webseite zutreffen. Ziel muss es sein, die Beschreibung der tatsächlichen Datenverarbeitung auf der eigenen Webseite textlich darzustellen. Übernehmen Sie einzelne Textabschnitte und passen diese eventuell an. Achten Sie auf eine klare und einfache Formulierung, sodass auch Nutzer*innen ohne technische Kenntnisse diese verstehen und nachvollziehen können. Auch wenn Fachbegriffe nicht ganz vermeidbar sind, sollten diese nur sparsam verwendet werden.

Das Internet und vermutlich auch die eigene Webseite entwickeln sich ständig weiter. Verwenden Sie neue Funktionen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, dann müssen Sie natürlich auch die Datenschutzerklärung anpassen. Übernehmen Sie Texte oder Textbausteine von Dritten (sogenannte Datenschutzgeneratoren), müssen Sie die Nutzungsbedingungen dieser Seiten genauestens beachten. Generell empfehlen wir Ihnen, die in dieser Datenschutzbroschüre enthaltene Datenschutzerklärung zu verwenden. Hierfür gibt es keine urheberrechtlichen Einschränkungen. Das Muster im Anhang zeigt Ihnen, welche Informationen enthalten sein müssen. Beispielsweise müssen integrierte Dienste wie die Cookie-Verwendung oder der Einsatz von Tracking Tools zur Nachverfolgung des Nutzerverhaltens beschrieben sein.

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