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Finanzplanung

Am 27. November 2020 hat die Landessynode die Leitentscheidungen für den neuen Planungszeitraum ab 1. Januar 2023 getroffen: Der neue Planungszeitraum wird wieder sechs Jahre dauern, und wegen der Corona-Pandemie wird der Zeitpunkt für die Vorlage der Stellenrahmenpläne und Konzepte auf den 30. Juni 2022 verschoben. Für die Planungsprozesse der Kirchenkreise steht also ein halbes Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die vorläufigen Planungsdaten sind den Superintendenturen, den Kirchenämtern und den Vorsitzenden der Kirchenkreissynoden bereits zugegangen. Entsprechendes Material, insbesondere die Vorlagen für die Konzepte in den Handlungsfeldern der landeskirchlichen Grundstandards, stehen Ihnen auf der Finanzplanungsseite zum Download und Gebrauch zur Verfügung.

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