service_kopf

Bild: Judywie / photocase.com 

Dokumente

Hier stehen Ihnen Dokumente und Links des laufenden Betriebs zur schnellen Übersicht bereit.

Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie

In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und deren Gliedkirchen arbeiten rund 700.000 Menschen in Arbeitsverhältnissen. Davon sind 220.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und Dekanaten und in den Landeskirchen tätig. Die Berufsbilder der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vielfältig. So sind z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Diakoninnen und Diakone für die Kirche tätig, aber auch Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter oder IT-Fachleute.


Tätige Nächstenliebe ist für die Evangelische Kirche und ihre Diakonie ein zentraler unverfügbarer Auftrag. In rund 28.000 Einrichtungen mit etwas über einer Million Plätzen/Betten sorgen und kümmern sich 480.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihre Mitmenschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Christinnen und Christen handelt. Diese tätige Nächstenliebe geschieht z.B. in Kindergärten und Schulen, in Altenheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und vielen anderen diakonischen Einrichtungen, die von der evangelischen Kirche getragen werden. Die Arbeitgeberfunktionen werden von den kirchlichen und diakonischen juristischen Personen wahrgenommen, insbesondere von den Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.


Am Ende dieses Artikels stellen wir Ihnen das Informationspapier des Kirchenamtes der EKD „Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie“ zur Verfügung. Dieses Papier soll in komprimierter Form Informationen zu wichtigen Fragen über die Arbeitsbedingungen und die rechtliche Situation und Stellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirche und ihrer Diakonie geben.