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Kirchengemeinden und kirchliche Regionen können Fördermittel für Freizeiten und Projekte über ihren Kirchenkreisjugenddienst beantragen. Die Gelder stammen aus kirchlichen und kommunalen Töpfen.
Ebenfalls wird die Arbeit mit Kindern aus kommunalen Mitteln unterstützt. Sie sind vor Ort bei den Kommunen oder Landkreisen zu beantragen.
Öffentliche Gelder stehen zur Verfügung für Bildungsmaßnahmen und für Verwaltungskosten. Darunter fallen
- Kosten der Kirchenkreise für Jugendleiterkarten-Kurse
- Projekte zu Themenschwerpunkten
- Der Bereich der Internationalen Jugendarbeit
Aus kirchlichen Mitteln werden gefördert
- Freizeiten mit bestimmten Schwerpunkten (soziale und inhaltliche Bedingungen)
- „Tage zur Orientierung“
- Verschiedenes aus Mitteln der landeskirchlichen Jugendkollekte
Die Vergabe der Mittel aus der landeskirchlichen Jugendkollekte verantwortet der Haushalts- und Finanzausschuss der Landesjugendkammer.